Ärztliche und psychotherapeutische Gleichberechtigung zum Wohl des Patienten
Es ist nachgewiesen, dass oft bei Patienten mit körperlichen Krankheiten (Ulcus etc.) eine seelische, soziale Ursache vorliegt und demnach erst die Psychotherapie eine wirksame Behandlung ist. Psychologen müssen nach 5 Probesitzungen zwingend zu einem Antrag auf Psychotherapie einen ärztlichen Konsiliarbericht schriftlich einholen. Sollten auch Ärzte zwingend einen psychologischen Konsiliarbericht einholen, wenn ein Patient nach 5 Besuchen ohne entscheidende Besserung geblieben ist (Ausnahme, natürlich chronische körperliche Krankheiten!)?

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