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Naturheilmittel und Nahrungsergänzungsmittel bald ...

Dr. ...
Bewertung:


Naturheilmittel und Nahrungsergänzungsmittel bald rezeptpflichtig in Kanada? Und bei uns?

In der Kanadischen Presse wird ein neues Gesetz namens "Bill C-51" derzeit heiss diskutiert.

Damit möchte die kanadische Regierung bessere Kontrolle über den Markt erhalten, indem diese Mittel dann:

-den behaupteten Effekt auch nachweisen müssen
-wenn potentiell gefährlich nicht mehr frei erhältlich sind, sondern ein ärztliches Rezept benötigen
-auch verboten werden können
-Offizielle Zutritt zu Produktionsstätten (ohne Durschsuchungsbefehl) erhalten

Liest man die Erklärung der Regierung, so klingt die Idee hinter dem Gesetz schlüssig ( http://www.canadiensensante.ca/pr-rp/bill ... .html ). Die Gesetze seien in Kanada auch bisher zu lasch gewesen, wenn man sie mit US-amerikanischen oder europäischen vergliche, so die Stellungnahme.

Doch Teile der Bevölkerung und Naturheilkundler laufen Sturm gegen das Gesetz, da sie eine Einschränkung Ihrer persönlichen Freiheit sowie des Behandlungsspektrums der Naturheilkundler befürchten (z.B. http://www.stopc51.com / ).

Die Vorwürfe gehen bis zu Korruption in der Regierung, sowie der Möglichkeit zukünftig auf Grundlage des Gesetzes persönliche Gelder, Besitz etc ohne Gerichtsbeschluss konfiszieren zu können. Die Brisanz erinnert skurrilerweise schon fast an den US-amerikanischen Patriot-Act.

Soweit zu Kanada. Doch wie empfnden sie hierzulande die weitreichende (?) Nutzung von Nahrungsergänzungsmitteln, Vitaminen und frei erhältlichen Medikamenten?

Besteht auch in Deutschland, Österreich oder Schweiz Handlungsbedarf, und wenn ja in welcher Richtung?

Wir freuen uns auf Ihre Meinungen,

Ihr esanum-Team.

Diskussion

6 Ärzte beteiligen sich an dieser Diskussion, 164 Ärzte verfolgen diese Diskussion
3 von 3 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FA für Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie

Bei bekannten Todesfällen unter Johanniskraut (durch Interaktionen)und Kava Kava (im Leberkoma) sicher nicht abwegig.

Für die Abteilung Hömöopathie über Magnete bis Bachblüte sicher existenzbedrohend, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen US Studienlage.

Für Deutschland käme in der aktuellen politischen Situation nach viel Geschrei ohnehin nur ein fauler Kompromiss zu Stande.

2 von 2 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
Augenheilkunde

Nein, frustrane Therapien (Bachblüten etc.) limitieren sich selbst, Nachweisbare Todesfälle sind doch extrem selten, relativer Schaden entstehtjedoch durch Verzögerung einer wirksamen schulmedizinischen Diagnostik und Behandlung.

1 von 3 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FA für Urologie

Die gegenwärtige bundesdeutsche Situation, die Erstattungsfähigkeit von bewährten Naturheilmitteln ( siehe pflanzliche Prostatica für BPH°I-II) in Pausch und Bogen seitens des GBA abzulehnen, ist m.E. ausschließlich dem Einsparungsdiktat geschuldet und entspricht nicht der langjährigen Erfahrung. Dies gilt vermutlich auch für andere Produktgruppen. Insofern halte ich eine diesbezügliche Verschärfung nicht nur für unnötig, sondern würde sogar in begrenztem Umfang eine Lockerung begrüßen.
Andererseits ist es als positive Entwicklung anzusehen, wenn der BGA endlich einräumt, daß viele Behandlungskosten nicht in erster Linie wegen erwiesener Unwirksamkeit, sondern hauptsächlich aus Geldmangel nicht mehr übernommen werden. Dies nimmt zumindest die behandelnden Ärzte aus der Schußlinie der Kostendiskussion.

2 von 2 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FA für Allgemeinmedizin

1.) Mal wieder ein Zugriff der Pharmalobby ?
2.) Aber : Viele Naturheilmittel gehören unter Rezeptpflicht
wegen mgl. Wechselwirkungen s. z.B. Marcumar mit Johanniskraut oder Gingko
3.) Gleichwohl ist es unerträglich, wie mit Werbung ,Hochglanzpackung und dem Prinzip Hoffnung wirkungsloses
zu hohem Preis verkauft werden kann

1 von 1 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FA für Allgemeinmedizin

Es geht um viel Geld, was Menschen aus der Tasche gezogen werden soll.
Die ärztliche Sicht sollte mit "primum nil nocere" klar sein: somit sind Restriktionen a la C51 wünschenswert.

2 von 3 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
Allgemeinmedizin

(1) Nahrungsergänzungsmittel bringen - in mehreren Studien nachgewiesen - nur deren Verkäufern einen Benefit.
(2) Naturarzneien im Sinn der Phytotherapie, wenn sie indikationsgemäß gut ausgewählt sind, können sehr viel bringen. Daß diese in Deutschland ausgebootet sind für GKV-Versicherte, und damit 90% der Bevölkerung außer Kindern bis 12 Jahren, hat nichts mit dernen vermeintlicher Unwirksamkeit, aber sehr viel mit Lobbyarbeit mächtiger Interessen zu tun.
(3) Homöopathie, Bach-Blüten-Therapie und erst recht Anthroposophie sind m.E. Zauberei, auch wenn sie wirken,
und somit aus biblischen Gründen abzulehnen.

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letzte Änderung: 18.11.2011 0:04