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Praxisshop fuer OTC Produkte

Dr. ...


Praxisshop fuer OTC Produkte

Guten Tag,

ich bin von einem OTC Hersteller - Orthomolekulare Ernaehrung - angesprochen worden, ob in unserer Praxis OTC Produkte vertrieben werden koennen.
Welche Erfahrungen haben meine Kollegen bisher damit gemacht?
Wie vermeidet man das kommerzielle Auftreten, das evt. die Arzt-Patientenbeziehung verschlechtert. Lohnt es sich als Zusatzeinnahmequelle?
Vielen Dank fuer Ihre Kommentare

Diskussion

4 Ärzte beteiligen sich an dieser Diskussion, 100 Ärzte verfolgen diese Diskussion

Abstimmungsergebnis

Wuerden Sie Muster von OTC-Produkten z.B. Immunstaerkung an Ihre Patienten verteilen?

Das Abstimmergebnis ist nur für esanum Mitglieder einsehbar. Eine Mitgliedschaft für Ärzte ist kostenlos!
2 von 2 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FA für Orthopädie und Unfallchirurgie

Grundfragen sind wohl:
Wollen Sie sich als Arzt unmittelbar oder mittelbar mit dem Verkauf von Nahrungs-Ergänzungsstoffen abgeben?
Wie wirkt sich ein solches Gebahren auf Ihre Reputation in den Augen Ihres Patienten aus, der sich in der Rolle eines Kunden wiederfindet, dem schnell aufgehen wird, dass ihm Stoffgemische ohne Wirksamkeitsnachweis zum Kauf angeboten werden.
Zum diesem Thema bei Arthrose s.z.B.: Steinmeyer J, Konttinen YT, Adv Drug Deliv Rev. 2006 May 20;58(2):168-211.

1 von 1 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FA für Allgemeinmedizin

Vorsicht mit Gewerbesteuer

4 von 4 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FA für Allgemeinmedizin

Dieses Angebot kann nur von einem unerfahrenen Verkäufer gemacht worden sein, denn:
1. es ist berufsrechtlich verboten, in der Arztpraxis Waren zu verkaufen, für die man als Behandler Werbund machen kann
2. aus Sicht des Finanzamts "infiziert" man damit seine Praxis: alle ärztlichen Leistungen werden dann umsatzsteuerpflichtig, weil ein Gewerbebetrieb entsteht (es wird immer wieder davor gewarnt, so etwas selbst in kleinstem Umfang nicht zu versuchen).
3. wie zeyyat schon sagt, entfiele mit dem Stichwort "Gewerbebetrieb" auch die Befreiung von der Gewerbesteuer.-
Schlaue Leute haben deshalb die Möglichkeit erfunden, in einem Raum neben der Praxis eine Verkaufsstelle durch die eigene Ehefrau/Ehemann einzurichten, um dem "Infizieren" zu entgehen. Das wäre dann nur noch berufsrechtlich ein Problem, d.h. die Ärztekammer dürfte das nicht erfahren.

4 von 4 Mitgliedern fanden folgenden Kommentar hilfreich:

Dr. ...Dr. ...
FA für Allgemeinmedizin

Warum sollte man sich mit dem Verkauf nutzloser Dinge die Finger schmutzig machen und den eigene (hoffentlich) guten Ruf beschädigen?

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Dr. Bodo Müller (Gründer von esanum)



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letzte Änderung: 8.5.2012 18:23