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Verbot der gewerblichen Sterbehilfe

Dr. ...
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Verbot der gewerblichen Sterbehilfe

Liebe Kollegen,

Im Ärzteblatt wird die Sterbehilfe wieder einmal thematisiert. Auch mich persönlich beschäftigt immer wieder der Umgang mit diesem sensiblen Thema.
Meine Fragen an Sie wären: (Artikel weiter unten)

Wie stehen Sie als Ärzte zu diesem Thema?
Wurden Sie schon einmal von einem Patienten um aktive Sterbehilfe gebeten?
Wie gehen Sie mit solch einer Situation um, wo und wie setzen Sie Prioritäten?

Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann hat sich für ein gesetzliches Verbot der gewerblichen Sterbehilfe ausgesprochen. „So ein Gesetz wäre zumindest ein Symbol“, sagte sie der in Hannover erscheinenden „Neuen Presse“ vom Samstag. Wichtiger wäre jedoch, wenn das Thema Sterben in der Gesellschaft einen höheren Stellenwert bekäme, so Käßmann weiter.

Vor dem Hintergrund einer Emnid-Umfrage, derzufolge 55 Prozent der Deutschen ein gesetzliches Verbot der aktiven Sterbehilfe ablehnten, sagte Käßmann: „Das erschreckt mich nicht nur. Denn die Zahl ist weniger geworden. Noch vor einigen Jahren waren 78 Prozent für aktive Sterbehilfe. Das zeigt, dass viele Menschen inzwischen davon gehört haben, dass es Palliativmedizin gibt.“

Scharf kritisierte Käßmann den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch, der eine 79-jährige Rentnerin beim Suizid begleitet hatte. „Diese selbstherrliche Inszenierung finde ich einfach abstoßend. Er hätte der älteren Dame, die nicht krank war, sondern Angst vor dem Pflegeheim hatte, einfach sagen können, ich nehme sie bei mir auf, ich pflege und kümmere mich um sie.“

Viele Menschen hätten Angst, alleine und angeschlossen an medizinische Geräte zu sterben. Dies verstehe sie, sagte Käßmann der Zeitung. Wichtig sei, dass diese Menschen jemanden hätten, der sie begleite, „der Zeit hat, da ist, der mit dir spricht“. Dies könne sinnvoll in einer Patientenverfügung geregelt werden. © ddp/aerzteblatt.de

MfG

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letzte Änderung: 8.5.2012 18:23