zur radiolog. Diagn. bei irrev. Hirnfkt.ausfall

Frage zu folgender Passage im Artikel 
Die neue Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls: ein Kommentar von Prof. Dr. med. Dietmar Schneider:

"… darf nur erfolgen, wenn die Untersuchung von einem Facharzt für Radiologie mit mehrjähriger (also mindestens zwei Jahre) Erfahrung in neuroradiologischer Diagnostik kontrolliert und beurteilt wird":

Ich lese das so, daß der FA f. Rad./Diagn. Rad./Rad. Diagn. keine Zusatzbezeichnung für Neuroradiologie benötigt. Korrekt? Im Allgem. ist in einem Hause die neuroradiologische Erfahrung eines/r Rad. bekannt; ist eine formale Bestätigung derselben erforderlich und wenn ja, in welcher Form?