Ambulante Termine während stationärer Versorgung

Liebe Kollegen,

ich möchte an dieser Stelle ein Problem ansprechen, von dem Patienten eines stationären Aufenthaltes häufig betroffen sind. Dabei handelt es sich um ambulante Arzttermine, die nicht wahrgenommen werden können. Meines Wissens nach liegt der Grund hierfür auf wirtschaftlicher Basis: Die Versicherungen sind nicht zuständig für die Kostenübernahme dieser Termine, solange sich der Patient in stationärer Behandlung befindet. Daher müssen lang vereinbarte Termine, die oftmals nicht im Zusammenhang mit dem Klinikaufenthalt stehen, abgesagt werden und sind nicht immer leicht zu ersetzen. Kürzlich erst betraf es einen Patienten, der bei uns in psychiatrischer Behandlung ist und deshalb einen Zahnarzttermin nicht wahrnehmen konnte. Es war eine Wurzelbehandlung geplant, der Patient gab Schmerzen an.

Dementsprechend war eine fachärztliche Vorstellung notwendig. In solchen Fällen erfolgt die Behandlung von den mit uns in Kooperation stehenden ambulanten Ärzten. Die Patienten werden dadurch aus ihrem geplanten Behandlungsablauf herausgenommen, der Aufwand ist letztendlich ein größerer.

Sehen Sie diese Situation auch als problematisch und änderungswürdig an? Wie könnte man eine Veränderung in diesem Bereich veranlassen?