Anonyme Geburt, Babyklappen und die vertrauliche Geburt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt derzeit einen Gesetzesentwurf um eine sogenannte "vertrauliche Geburt" zu ermöglichen. Hintergrund ist ein rechtliches Dilemma, was dadurch entsteht, dass ein Kind das Recht besitzt, zu erfahren, wer seine Eltern sind. Diesem Anspruch werden die Abgabe des Kindes in einer Babyklappe oder eine anonyme Geburt, bei welcher die Frau keinerlei Daten in der Klinik angibt, nicht gerecht. Weiterhin machen sich Ärzte und Hebammen, die eine anonyme Geburt durchführen sogar strafbar. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass eine Frau pseudonymisiert entbinden darf, ihre Personendaten aber hinterlegen muss. Diese werden unter Verschluss gehalten, bis das Kind sein Recht auf Kenntnis der Eltern einfordert (dies kann frühestens ab dem 16. Lebensjahr geschehen).

Kritiker des aktuellen Entwurfes sehen ein Problem darin, dass diese Maßnahme Frauen nicht erreicht, die aus einer Not heraus sicher gehen wollen, dass keine Person, vor allem Ermittlungsbehörden, Kenntnis von ihrer Identität erhalten können.

Wie stehen Sie zum aktuellen Entwurf? Sind Sie bereits mit dem rechtlichen Problem konfrontiert gewesen? Sollte eine anonyme Geburt für alle Beteiligten legitimiert werden?