Endlich! Streikrecht für Kollegen in kirchlichen Einrichtungen

"Grundgütiger" oder ähnliche Ausrufe mag man dem einen oder anderen Kirchenvertreter in diesen Tagen entlocken können. Grund dafür ist, dass sich die Gewerkschaften ver.di und der Marburger Bund sich vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt erfolgreich gegen eine Klage der kirchlichen Arbeitgeber durchsetzen konnten. Die Klägerseite wollte gerichtlich gegen überfällige Streikaufrufe von ver.di und dem Marbuger Bund vorgehen – erfolglos.

Die Bedingungen, unter denen unsere Kollegen in Kliniken unter kirchlicher Trägerschaft arbeiten sind teilweise erschreckend. Einstiegsgehälter von Assistenzärzten liegen dort stellenweise bis zu 15% unter den tarifvertraglichen Löhnen in anderen Häusern. Zudem sind dortige Kollegen oft über Zeitarbeitsfirmen angestellt und erhalten Arbeitsverträge von unter einem Jahr Dauer. Diese unhaltbaren Zustände konnten bislang leider nicht geändert werden, da die Träger autark über die Arbeitsverträge in Ihren Einrichtungen bestimmen konnten und das Gesetz Arbeitskampfmaßnahmen untersagte.

Diese unglückselige Praxis scheint mit diesem Urteil glücklicherweise der Vergangenheit anzugehören. Selbst wenn die Träger wie angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen sollten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch das BVG dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zustimmen wird. Demnach stünden den Kollegen in kirchlichen Einrichtungen endlich die Türen offen Maßnahmen zu ergreifen um die überfällige Angleichung der Löhne und Arbeitsbedingungen einzufordern.

Liebe Kollegen, wir halten dieses Urteil für gut, überfällig und höchst wichtig! Wie denken Sie über das Urteil? Sind Sie selber in einer kirchlichen Einrichtung tätig und davon betroffen und können über die dortigen Verhältnisse berichten?