Schadensersatz bei unterlassener Mammografie-Einladung

Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Gynäkologen für schuldig erklärt, der es unterlassen hat, einer Patientin zum Mammografie-Screening zu raten.

Bei der Betroffenen handelt es sich um eine Patientin, die beim besagten Frauenarzt jahrelang in Behandlung war und 2001 erstmalig eine Mammografie bekam. Anschließend riet ihr der Gynäkologe erst im Jahr 2010 erneut zur Mammografie zu erscheinen. Bei dieser Untersuchung wurde Brustkrebs entdeckt, der mittels OP, Chemo- und Radiotherapie kurativ behandelt wurde.

Das OLG entschied der Patientin 20.000 Euro Schmerzensgeld zukommen zu lassen und sprach vom groben Behandlungsfehler seitens des behandelnden Gynäkologen.

Was denken Sie über diesen Fall? Finden Sie die Strafe bzw. das Schmerzensgeld angemessen?