Wahlverbot für Demenzkranke?

Anlässlich der aktuellen Europawahl berichtet die FAZ über die längst überfällige Debatte bezüglich des Wahlrechts Demenzkranker.

Da es keine Regelung gibt, werde das Wahlrecht missbraucht und die Wahl von den Angehörigen übernommen. Ein Wahlverbot für Betroffene sei also unerlässlich. Meiner Meinung nach gibt es in Anbetracht der stetig wachsenden Anzahl alter Menschen und damit auch der Demenzkranken im Allgemeinen einigen Nachholbedarf seitens der Regierung. Beispielsweise ist ja auch in der Diskussion, ob man ab einem bestimmten Alter innerhalb angemessener Abstände einen Fahrtauglichkeitstest durchführen lassen sollte und bei entsprechender Sachlage die Fahrerlaubnis entziehen.

Bezüglich der Wahl halte ich es für schwierig, eine einheitliche Regelung zu treffen, denn die Demenz tritt in vielen Erscheinungsformen auf. Eine exakte Diagnose ist damit gerade in Anfangsstadien schwierig. Zudem haben die Erkrankten oftmals auch in fortgeschrittenen Stadien noch klare Phasen. In solchen Phasen könnten sie durchaus wählen bzw. ihren Wahlwunsch äußern. Allein die Äußerung ist in Deutschland allerdings nicht ausreichend, da sie die Legitimität einer Stellvertreterwahl voraussetzt.

Die Einführung eines solchen Wahlverbotes ist demnach eine komplexe Aufgabe, bei der viele Faktoren und Details berücksichtigt werden müssen. Wie positionieren Sie sich in dieser Debatte und an welche Bedingungen würden Sie ein etwaiges Verbot knüpfen?


http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/eine-debatte-ueber-das-wahlrecht-demenzkranker-ist-ueberfaellig-12956055.html