WB-Ermächtigung kontrollieren

Liebe Kollegen,

ich bin derzeit noch in der Weiterbildung. Da ich im Rahmen der Weiterbildungsordnung auch ein Jahr in einer Arztpraxis anrechnen lassen kann, hatte ich mir für den Wiedereinstieg nach der Baby-Pause eine Stelle in einer Praxis gesucht. Beim Bewerbungsgespräch wurde mir versichert, dass der Praxisinhaber eine Weiterbildungsermächtigung für ein Jahr hätte.

Ich habe das Jahr in der Praxis verbracht und nun eine Stelle in einer Klinik angenommen. Jetzt habe ich eine Benachrichtigung von der Praxis erhalten, dass die Aktualisierung der Weiterbildungsermächtigung überfällig gewesen wäre und die Weiterbildungsermächtigung jetzt nur 6 Monate betrage. Das würde für mich bedeuten, dass ich nur ein halbes Jahr anrechnen könnte und das andere halbe Jahr quasi verschwendet habe! Kann ich versuchen das ganze Jahr "einzufordern"? Oder habe ich schlichtweg Pech gehabt? Das zeigt mal wieder "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser". Zukünftig empfehle ich wohl jedem der fragt, sich die Bescheinigung zeigen zu lassen...