Psychose im stationären Verlauf – Patient nicht verlegungsfähig

Liebe Kollegen,

wir haben einen Patienten (84 Jahre alt) aufgrund einer akuten Pankreatitis stationär aufgenommen. Die Vormedikation des Patienten ist aufgrund multipler Vorerkrankungen sehr umfassend. Der Patient lebte bisher mit seiner Frau zusammen und versorgte sich selbstständig. Im Laufe des stationären Aufenthaltes zeigte sich der Patient jedoch zunehmend verwirrt.

Nach etwa einer Woche im Krankenhaus entwickelte der Patient akut psychotische Symptome, er äußerte nun im Vertrauen, dass er nachts Stimmen höre und die Pflegeschwestern ihn jede Sekunde überwachen würden. Sie hätte sich zur Aufgabe gemacht, ihn gefangen zu halten und wenn er nicht aufpasse, würden sie ihn an einen unbekannten Ort verschleppen. Aus seiner Angst heraus, möchte er nicht mehr stationär bleiben. In diesem Zustand kann man den Patienten jedoch nicht für zurechnungsfähig halten und muss ihn meiner Meinung nach stationär behalten. Eine Verlegung in eine psychiatrische Klinik ist leider aufgrund der derzeitigen körperlichen Beschwerden nicht möglich und unsere Klinik hat keine Anbindung an einen Psychiater. Wie würden Sie weiterhin vorgehen. Wir haben uns vorerst zu einer milden antipsychotischen Medikation entschlossen…

Sollte man in entsprechendem Fall eine temporäre Betreuung einrichten oder warten bis zur körperlichen Genesung und dann erst eine psychiatrische Behandlung anschließen?