Delegierbare Aufgaben

Liebe Kollegen,

kennt sich jemand mit der Rechtssituation was, welche ärztlichen Aufgaben delegierbar sind und welche nicht? Ich bin gerade auf eine onkologisch-hämatologische Station rotiert. Hier gehört es zur ärztlichen Aufgabe, Infusionen jeder Art –vom NaCl über Antibiosen bis hin zu Chemotherapeutika – anzuhängen. Auch die Verbände und die Blutentnahmen sollen von den Ärzten gemacht werden. Können diese Aufgaben nicht auch an Schwestern delegiert werden?

In meiner letzten Abteilung, mussten wir Erstgaben anhängen und die Blutentnahmen machen, mehr nicht. Ein Bekannter von mir arbeitet ebenfalls in der Inneren Medizin und muss keine dieser Aufgaben übernehmen, dort wird alles von den Schwestern übernommen.
Wir machen täglich Überstunden, die man durch die Delegation von bestimmten Aufgaben bestimmt reduzieren könnte…

Was ist rechtlich vorgegeben? Müssen die Schwestern bestimmte Qualifikationen haben oder wie kommt es zu den unterschiedlichen Aufgabenverteilungen?