Behandlung Zeugen Jehovas

Liebe Kollegen,

wie viele von Ihnen bereits wissen, verweigern Zeugen Jehovas den Erhalt von Blutkonserven. Wir hatten vor einigen Monaten einen entsprechenden Fall. Ein 45-jähriger Mann, der über seine Frau zu den Zeugen Jehovas konvertierte kam in unsere Klinik und es wurde im Endeffekt ein riesiges Aortenaneurysma mit hohem Rupturrisiko festgestellt. Wir hätten dieses operativ versorgen können, doch die Frau lehnte dieses für ihren Mann strikt ab! Bei Abwesenheit seiner Frau schien er mit der Entscheidung seiner Frau nicht einverstanden zu sein, aber er fürchtete den Verlust seiner Familie und der Freunde, wenn er entgegen ihrer Vorstellungen in den Eingriff einwilligen und die BKs erhalten würde... Letztendlich ist er aufgrund der verstrichenen Zeit dann im Krankenhaus gestorben...

Nun haben wir im Kollegenkreis darüber diskutiert, wie wir handeln würden, wenn es um die Kinder von Zeugen Jehovas gehen würde. Behandelt man dieses mit Blutkonserven und macht es zum Waisen, da es von der Familie verstoßen werden wird? Andererseits muss man dann mit dem Wissen leben können, dass man ein Kind von seinen Eltern getrennt hat...

Es gibt in solchen Fällen im Grunde genommen nur eine richtige Entscheidung. Gibt es noch andere Möglichkeiten? Kann man den Eltern eventuell eine Blutkonserven-Gabe verschweigen?