Vorhofohrverschluss anstelle von Antikoagulation

Eine häufige und schwerwiegende Komplikation des Vorhofflimmerns stellt der kardioembolische zerebrale Gefäßverschluss dar. Ort dieser Emboliequelle ist in der Mehrzahl der Fälle das linke Vorhofohr. Klassischerweise werden Patienten daher ein Leben lang antikoagulativ (mit Warfarin oder NOACs) behandelt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, das Vorhofohr operativ zu verschließen und damit den Entstehungsort der Thromben zu eleminieren.

Auf der Grundlage der PROTECT-AF-Studie ( http://www.bostonscientific.com/watchman-de/klinischen-studien/protect-af-klinischen-studie.html ) wird der Vorhofohrverschluss als IIb-Therapieoption für Patienten mit Kontraindikation für Antikoagulantien empfohlen.

Ich behandle nun aber einen Patienten, der nicht im klassischen Sinne ein erhöhtes Blutungsrisiko aufweist, sondern der antikoagulativen Therapie grundlegend ablehnend gegenüber steht. Ist er ein Kandidat, der ebenso für den operativen Vorhofohrverschluss in Frage kommt? Gibt es für den Eingriff generelle Ein- und Ausschlusskriterien? Und wo in Deutschland sitzen die Spezialisten für diesen doch speziellen und neuartigen Eingriff?