Mehr Befugnisse für Notfallsanitäter

In Berlin legte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Beruf des Notfallsanitäters vor. Doch schon bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag wurden die unterschiedlichen Bewertungen der Fachkundigen deutlich. Die neue Ausbildung zum Notfallsanitäter soll sich elementar von der bisherigen Ausbildung zum Rettungsassistenten unterscheiden. Dabei soll die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert und somit Voraussetzungen geschaffen werden, dem Notfallsanitäter mehr Befugnisse einzuräumen als dem bisherigen Rettungsassistenten. Ziel dieser Überlegungen ist, die notfallmedizinische Versorgung erheblich zu verbessern.

Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschland (BAND) und die Bundesärztekammer sprechen sich vor allem gegen eine Erweiterung der Befugnisse aus. So sei es trotz einer verlängerten Ausbildungszeit den Patienten gegenüber nicht zu verantworten, dass invasive Maßnahmen und weitere ärztliche Aufgaben delegiert werden.

Auch die Annahme einer deutlichen Überforderung der Notfallassistenten und somit sogar eine Verschlechterung der notfallmedizinischen Versorgung werden geäußert. Im Gegensatz dazu sieht der Berufsverband für Rettungsdienste in dem Entwurf die Legitimation der Ausführung ärztlicher Maßnahmen, die schon seit langem vom Rettungsdienst übernommen werden.

Wie beurteilen Sie den neuen Gesetzesentwurf? Ist es sinnvoll die Aufgaben der Notfallsanitäter zu erweitern, um die notfallmedizinische Versorgung zu verbessern oder werden hier schlicht und einfach Kompetenzen überschritten?