Bundestag stimmt über Neuregelung der Demenzforschung ab

Gröhe: Forschung soll dann möglich sein, wenn der Betroffene nach ärztlicher Beratung und bei vollen geistigen Kräften eingewilligt hat. Opposition fordert hohe Schutzstandards. Nach intensiven Diskussionen will der Bundestag in zwei Schritten über die umstrittene Neuregelung für die Demenzforschung abstimmen.

Gröhe: Forschung soll dann möglich sein, wenn der Betroffene nach ärztlicher Beratung und bei vollen geistigen Kräften eingewilligt hat. Opposition fordert hohe Schutzstandards.

Nach intensiven Diskussionen will der Bundestag in zwei Schritten über die umstrittene Neuregelung für die Demenzforschung abstimmen. An diesem Mittwoch sollen die Abgeordneten zunächst in namentlicher Abstimmung über drei Änderungsanträge entscheiden. Am Freitag soll dann abschließend eine Neuregelung des Arzneimittelgesetzes mit dem Änderungsantrag beschlossen werden, der sich am Mittwoch durchsetzt.

Für die Abgeordneten solle in dieser ethisch schwierigen Frage keine Fraktionsdisziplin gelten, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Michael Grosse-Brömer (CDU), am Dienstag in Berlin. In Deutschland ist Demenzforschung bisher verboten, wenn nur andere Patienten einen Nutzen davon haben, nicht aber der betreffende Patient selbst.

Zur Abstimmung stehen drei fraktionsübergreifende Änderungsanträge zu einem Entwurf der Bundesregierung. Einer sieht demnach ein generelles Verbot gemeinnütziger Forschung an demenzkranken Menschen vor. Der zweite wolle solche Forschung ohne vorherige ärztliche Aufklärung zulassen, der dritte nur mit Aufklärung. In dieser Reihenfolge solle über die Anträge auch abgestimmt werden, erläuterte Grosse-Brömer.

Die Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen, die nur anderen Patienten nutzt, soll nach dem Entwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) möglich sein, wenn der Betroffene nach ärztlicher Beratung und bei vollen geistigen Kräften eingewilligt hat. Die Einwilligung soll separat von der Patientenverfügung aufbewahrt werden. Mit der Neuregelung, die Teil einer Neufassung des Arzneimittelgesetzes ist, will die Koalition EU-Vorgaben umsetzen.

Die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche betonte, “hohe Schutzstandards für nichteinwilligungsfähige Erwachsene müssen erhalten bleiben … Fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen PatientInnen, von denen sie nicht selbst profitieren, ist nicht nur unnötig, sondern auch medizinisch, juristisch und ethisch fraglich.”

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einem Trauerspiel bei der Demenzforschung. In der letzten Legislaturperiode sei es von allen Abgeordneten abgelehnt worden, nun erscheine “alles möglich. Ohne eine qualifizierte Beratung, die nicht von Ärzten durchgeführt wird, darf es keine Zustimmung geben.”