BÄK-Präsident kritisiert Schweigepflichtverstöße nach Germanwings-Absturz

Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht im Zusammenhang mit dem Germanwings-Absturz vor einem Monat müssen nach dem Willen der Bundesärztekammer (BÄK) juristisch aufgearbeitet werden. BÄK-Präs

Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht im Zusammenhang mit dem Germanwings-Absturz vor einem Monat müssen nach dem Willen der Bundesärztekammer (BÄK) juristisch aufgearbeitet werden.

BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery kritisierte dabei am Dienstag in Berlin, dass die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft mehrere Arztpraxen durchsucht habe. Die Schweigepflicht des Arztes gelte über den Tod hinaus, sagte Montgomery.

Hintergrund des Vorgehens war der Verdacht gegen den 27-jährigen Copiloten der Germanwings-Maschine, den Airbus mit 150 Menschen an Bord im März in den französischen Alpen mit Absicht zum Absturz gebracht zu haben. Der Mann war laut Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Jahre vor der Katastrophe als suizidgefährdet eingestuft und in psychotherapeutischer Behandlung.

Montgomery will das Thema Schweigepflicht auf dem Deutschen Ärztetag vom 12. bis 15. Mai in Frankfurt/Main zur Sprache bringen. “Die Schweigepflicht ist etwas, das höhlt man ganz langsam aus – und plötzlich ist es weg”, sagte er.

Interview:

Rechtsanwalt Matthias Kümpel über das Vorgehen der Ermittler im Fall des Germanwings-Piloten Andreas Lubitz, die Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht und Folgen bei Verstößen für den Arzt.

Text: dpa/ fw