Bewertungsportal muss gekaufte Top-Plätze deutlicher kennzeichnen

Das Empfehlungsportal Jameda muss Anzeigen von Ärzten, die für Top-Platzierungen im Ranking bezahlt haben, deutlicher kennzeichnen. Die Online-Plattform hat ihre Berufung gegen ein Urteil des Landg

Das Empfehlungsportal Jameda muss Anzeigen von Ärzten, die für Top-Platzierungen im Ranking bezahlt haben, deutlicher kennzeichnen.

Die Online-Plattform hat ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München am Donnerstag zurückgezogen, wie das Oberlandesgericht mitteilte. Der Senat habe zuvor deutlich gemacht, dass keine Aussicht auf Erfolg bestehe. Das Urteil sei auch für andere Bewertungsportale wegweisend, sagte ein Gerichtssprecher.

Das Landgericht hatte im März einer Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben und Jameda zur Unterlassung verurteilt. Aufgrund der Gestaltung der Internetseite unterlägen Nutzer der Vorstellung, die an der Spitze gelisteten Ärzte hätten die besten Bewertungen erzielt. Dies sei irreführend. Das Gericht stütze sich auf Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.

Text: dpa /fw

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