Chefarzt nach mutmaßlichem Kunstfehler vor Gericht

Ein früherer Chefarzt einer Klinik bei Hamburg soll ohne ausreichende Diagnostik operiert haben. Die Patientin starb. Jetzt steht der Chefarzt einer Brandenburger Klinik wegen eines mutmaßlichen Ku

Ein früherer Chefarzt einer Klinik bei Hamburg soll ohne ausreichende Diagnostik operiert haben. Die Patientin starb. Jetzt steht der Chefarzt einer Brandenburger Klinik wegen eines mutmaßlichen Kunstfehlers vor Gericht.

Nach dem Tod einer Patientin im Anschluss an eine Operation muss sich ein 50 Jahre alter Mediziner wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Norderstedt verantworten. In einer mehrstündigen Vernehmung räumte der ehemalige Chefarzt einer Klinik im Süden Schleswig-Holsteins am Montag nach Angaben des Nebenklage-Vertreters Fehlverhalten ein. Um während einer mehrstündigen Operation einer 67-jährigen Patientin eine Blutung zu stillen, habe er während des Eingriffs zwei Adern zugenäht. Das habe zu einem Blutstau in der Leber geführt. Die Patientin starb nach der Notverlegung ins Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) in Hamburg am späten Abend desselben Tages.

Gestützt auf zwei Gutachten wirft die Anklage dem Mediziner, der unterdessen Chefarzt in einer Klinik in Brandenburg ist, einen Kunstfehler vor. Demnach unterließ der Chirurg Ende Juni 2011 vor der Operation eine Computer-Tomographie zur genaueren Diagnostik und brach die Operation zu spät ab. «Bei kunstgerechtem Vorgehen wären die Blutungen beherrschbar gewesen, und die Frau wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch am Leben», heißt es in der Anklage. Die 67-Jährige war mit plötzlichen starken Schmerzen im Oberbauch eingeliefert worden.

Während seiner Vernehmung sagte der Mediziner, er sei von einem Notfall ausgegangen. Eine Verlegung der Patientin für eine Computer-Tomographie hielt er demnach vor der Operation nicht mehr für möglich, weil sie während des Transports hätte verbluten können. Bei den beiden erwachsenen Kinder der Toten entschuldigte sich der Angeklagte. Beide sind Nebenkläger in dem Verfahren, das an diesem Mittwoch (9.00 Uhr) fortgesetzt werden soll.

Auf Antrag der Nebenklage soll ein weiterer Zeuge aus dem damaligen Operationsteam gehört werden. Möglicherweise wird am Mittwoch schon das Urteil verkündet.

Text: dpa /fw