Dr. Ferdinand Gerlach zum Vorsitzenden des Sachverständigenrats berufen

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat Herrn Professor Dr. Ferdinand Gerlach zum Vorsitzenden des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen sowie Herrn Professor Dr. Eberhard Wille zu seinem Stellvertreter ernannt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat Herrn Professor Dr. Ferdinand Gerlach zum Vorsitzenden des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen sowie Herrn Professor Dr. Eberhard Wille zu seinem Stellvertreter ernannt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Ich freue mich, Herrn Professor Gerlach und Herrn Professor Wille erneut zu berufen. Sie haben sich in den letzten Jahren an der Spitze des Sachverständigenrats hervorragend bewährt. Die wissenschaftlichen Untersuchungen dieses unabhängigen Gremiums enthalten wichtige Anregungen für die gesundheitspolitische Arbeit von Regierung und Parlament."

Die Berufung erfolgt auf Vorschlag des Sachverständigenrats. Der Sachverständigenrat hatte zuvor dem Allgemeinmediziner Herrn Professor Dr. Gerlach (Universität Frankfurt/Main) und dem Gesundheitsökonomen Herrn Professor Dr. Wille (Universität Mannheim) in geheimer Wahl das Vertrauen ausgesprochen und sie in ihren bisherigen Ämtern bestätigt.

Das Gremium besteht aus sieben Mitgliedern, die medizinische, gesundheitsökonomische und pflegewissenschaftliche Expertise vereinen. Er ist seit 1987 tätig und wird alle vier Jahre neu berufen. Der Sachverständigenrat soll die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen untersuchen sowie Vorschläge für den Abbau von Versorgungsengpässen und bestehende Überversorgung ausarbeiten. Hierzu legt er in der Regel alle zwei Jahre ein Gutachten vor.