Frau erhält 71 000 Euro Schmerzensgeld für HIV-Infektion

Eine Frau steckt sich mit dem HI-Virus an und verlangt von ihrem Ex-Partner vor Gericht 160 000 Euro Schmerzensgeld. Der Mann weigert sich zu zahlen - und führt eine ziemlich krude Begründung an. Jetzt hat das Oberlandesgericht München das Urteil gefällt.

Eine Frau steckt sich mit dem HI-Virus an und verlangt von ihrem Ex-Partner vor Gericht 160 000 Euro Schmerzensgeld. Der Mann weigert sich zu zahlen - und führt eine ziemlich krude Begründung an. Jetzt hat das Oberlandesgericht München das Urteil gefällt.

Eine Frau lernt einen Mann kennen. Die beiden treffen sich öfter - irgendwann geht es um Sex. Weil die Ex-Freundin des Mannes an einer Immunschwäche gestorben ist, besteht die Frau auf einem Aidstest, bevor sie das erste Mal mit ihm schläft. Ein paar Monate später ist sie selbst HIV-positiv.

Die inzwischen 60-Jährige hat nun in einem Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht München 71 000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen zugesprochen bekommen, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Der Mann muss außerdem ihre Anwaltskosten übernehmen und für eventuelle materielle und immaterielle Schäden, die der Frau künftig entstehen, zu zwei Dritteln aufkommen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Die 60-Jährige hatte in dem Zivilprozess 160 000 Euro Schmerzensgeld von dem Mann verlangt, den sie 2012 kennenlernte und der sie mit HIV angesteckt haben soll. Sie hatte vor dem ersten Sex einen Aidstest verlangt. Er habe allerdings entgegen der Absprache nur einen allgemeinen Gesundheitscheck und keinen Aidstest gemacht und gesagt, bei ihm sei alles in Ordnung.

"Im Grunde genommen hat die Person, die von einer HIV-Infektion Kenntnis hat, eine Aufklärungs- und Offenbarungspflicht", erläutert der Berliner Anwalt für Medizinrecht, Volker Loeschner. "Das liegt daran, dass HIV durchaus tödlich verlaufen und somit eine gefährliche Körperverletzung oder sogar eine Körperverletzung mit Todesfolge vorliegen kann. Der Mann hat dann möglicherweise seine Sorgfalts- und - so komisch das in diesem Zusammenhang klingen mag - Verkehrssicherungspflicht verletzt." Diese Pflicht bedeute in dem Fall "das, was jedem einleuchtet, was man machen muss, um Gefahren klein zu halten".

Jeder könne selbstverständlich selbst entscheiden, ob er einen HIV-Test machen will oder nicht, betont Loeschner, der Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein ist. "Aber er darf die Frau dann nicht täuschen."

Das Gericht befasste sich auch mit der Frage, wann die Ansteckung mit dem HI-Virus stattgefunden hat. Nach Ansicht eines sachverständigen Arztes geschah das wahrscheinlich nicht gleich beim ersten Geschlechtsverkehr, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Der Zeitpunkt war aus Sicht des Gerichts wichtig, weil es die Möglichkeit gibt, dass die Klägerin zu dem Zeitpunkt schon Zweifel an dem fälschlich behaupteten Aidstest gehabt haben könnte. In dem Fall könne eine "eigenverantwortliche Selbstgefährdung" der Frau nicht ausgeschlossen werden. So fällt das Schmerzensgeld auch deutlich geringer aus als in erster Instanz am Landgericht München, das der Klägerin 110 000 Euro zusprach.

Der Beklagte hat im Übrigen seine ganz eigenen Ansichten zu dem Fall: Selbst seine Anwältin entschuldigte sich bei den Prozessbeteiligten dafür, dass sie im Auftrag ihres abwesenden Mandanten die Expertise einer Ärztin vorlesen musste, in der es hieß, das HI-Virus gebe es überhaupt nicht und die Immunschwächekrankheit Aids habe damit rein gar nichts zu tun. Der Anwalt der Beklagten bezeichnete die Ausführungen der Ärztin als "weiteren Schlag ins Gesicht" seiner Mandantin.

Nach der jüngsten Schätzung des Robert-Koch-Instituts lebten Ende 2015 rund 84 700 HIV-Infizierte in Deutschland, darunter etwa 11 600 in Bayern: 9400 Männer und 2200 Frauen. Nach Angaben von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) infizieren sich im Freistaat pro Jahr rund 400 Menschen neu mit dem HI-Virus.

Der Fall ist nicht das erste Mal, dass eine HIV-Infektion die Justiz beschäftigt. Seit 1987 gab es nach Angaben der Deutschen Aids-Hilfe 50 Strafrechtsprozesse, von denen zwei noch nicht abgeschlossen sind. Zivilprozesse wie dieser kämen seltener vor. Die Aids-Hilfe weiß nach Angaben ihres Sprechers Holger Wicht von dreien.

Die Deutsche Aids-Hilfe lehnt die Strafbarkeit der HIV-Übertragung ab. Sie bürde, so die Begründung, Menschen mit HIV einseitig die Verantwortung auf. Jeder Mensch könne und müsse selbst für Schutz sorgen.