Freispruch für Ärzte nach Tod eines Siebenjährigen

Kein Ruhmesblatt für die Ermittler: Im Fall des Todes eines siebenjährigen Jungen in einer Düsseldorfer Klinik haben sie laut Urteil die Falschen vor Gericht gebracht.

Falsche Personen angeklagt

Kein Ruhmesblatt für die Ermittler: Im Fall des Todes eines siebenjährigen Jungen in einer Düsseldorfer Klinik haben sie laut Urteil die Falschen vor Gericht gebracht.

Zwei Düsseldorfer Krankenhausärzte sind vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines siebenjährigen Kindes freigesprochen worden. "Es ist bei ihnen kein fehlerhaftes Handeln erkennbar", sagte Amtsrichterin Nicole Marci am Dienstag über die beiden Kinderärzte.
Der Staatsanwalt kündigte an, nun Ermittlungen gegen Chirurgen der Klinik aufzunehmen. Der Gutachter hatte ausgesagt, dass die Verantwortung für die nicht erfolgte, aber dringend notwendige Operation des Jungen bei den Chirurgen gelegen habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen 64 Jahre alten Oberarzt und eine 31-jährige Assistenzärztin vor Gericht gebracht, am Dienstag aber selbst beantragt, beide freizusprechen. Der Junge hatte laut Obduktion an einem gefährlichen Darmverschluss gelitten.
Dies hatten die Kinderärzte laut Gutachter auch rechtzeitig erkannt. Nach fast zwölf Stunden in der Klinik war der Junge dennoch gestorben. Unklar blieb, warum die Chirurgen der Diagnose der Kinderärzte nicht gefolgt waren, stattdessen eine Magenschleimhautentzündung vermuteten und abwarten wollten: Beide Chirurgen, als Zeugen geladen, verweigerten am Dienstag vor Gericht die Aussage.

Ignorierte die Staatsanwaltschaft Aussagen und Fakten?

"Auf der Anklagebank sitzt die falsche Person", hatte der Verteidiger des Oberarztes gleich zu Prozessbeginn erklärt. Entsprechende Aussagen und Gutachten, die den Ermittlern vorgelegt wurden, seien schlicht ignoriert worden. "Der Fall hat mich sehr betroffen gemacht", bekannte Richterin Marci. Es gebe nichts Schlimmeres, als ein Kind zu verlieren.
Der Nebenklage-Vertreter sagte, der Tod des Jungen habe dessen ganze Familie zerstört. Die Eltern seien in Behandlung und nicht in der Lage, am Prozess teilzunehmen. Auch seiner Schwester gehe es nicht gut. "Am 4. Februar wäre er zehn Jahre alt geworden."

Beide beschuldigten Ärzte hätten unter den falschen Vorwürfen sehr gelitten, berichteten die Verteidiger. Der Fall habe sie schwer erschüttert, die Assistenzärztin habe zeitweise nicht mehr arbeiten können. Nach dem Freispruch waren die Mediziner und ihre Angehörigen sichtlich erleichtert.

Der kleine Junge war am 15. Oktober 2016 mit seinem Vater frühmorgens in der Klinik erschienen, zunächst aber an die benachbarte Notfallambulanz verwiesen worden. Dort wurde bereits der Verdacht eines Darmverschlusses geäußert. Der Junge wurde doch in der Klinik aufgenommen, die Diagnose erhärtete sich im Verlauf der Untersuchungen.
Eine Verkettung unglücklicher Umstände trug wohl zum Tod des Jungen bei: Der Kinderchirurg des Krankenhauses war im Urlaub, deswegen sollte der Junge in eine andere Klinik verlegt werden. Doch der Transportdienst habe sich geweigert, das Kind zu fahren, weil sein Zustand bereits als kritisch eingestuft wurde.
Doch als der Junge den Chirurgen vorgestellt wurde, soll sein verhärteter Bauch angeblich wieder weich und sein Allgemeinzustand wieder besser gewesen sein. Der Siebenjährige war schließlich nach vielen Stunden vergeblichen Wartens in der Klinik kollabiert und laut Obduktion an den Folgen des Darmverschlusses gestorben.