Gesundheitsamt machte Fehler vor Hepatitis-Tod von Flüchtling

Das Münchner Gesundheitsamt hat sich nicht an gesetzliche Regeln gehalten und andere Behörden nicht über die hochansteckende Infektionskrankheit eines Flüchtlings informiert. Dieser lebte noch fast ei

Das Münchner Gesundheitsamt hat sich nicht an gesetzliche Regeln gehalten und andere Behörden nicht über die hochansteckende Infektionskrankheit eines Flüchtlings informiert. Dieser lebte noch fast ein Jahr in Deutschland – bis er an Hepatitis B starb.

Im Fall eines an Hepatitis B gestorbenen Flüchtlings hat das Gesundheitsreferat der Stadt München Fehler gemacht. Die Behörde habe zwar den Asylbewerber schriftlich über die hochansteckende Virusinfektion aufgeklärt, nicht aber – wie rechtlich vorgeschrieben – die für die Unterbringung des Mannes zuständigen Verwaltungen in München und später im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit. Bis zu seinem Tod lebte der Asylbewerber knapp ein Jahr lang in Bayern. Ein generelles Problem gebe es aber nicht, betonte das Ministerium. Nach einer Abfrage bei allen Gesundheitsämtern im Freistaat liege keine Regelungslücke vor.

Der Flüchtling war am 9. Februar im Klinikum Ingolstadt gestorben. Trotz der Infektion hatte er vorher in einer Gemeinschaftsunterkunft in Geisenfeld (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) gelebt. Das Gesundheitsamt des Kreises habe niemanden über das Ansteckungsrisiko informiert, hatte der Bayerische Rundfunk vor kurzem berichtet.

Der Mann war bei seiner Einreise Anfang März 2015 laut Ministerium über seine Erkrankung informiert, hatte diese aber gegenüber den Gesundheitsbehörden nicht angegeben. Doch nach dem Asylgesetz werden Asylbewerber auf übertragbare Krankheiten untersucht. Dazu zählt in Bayern auch Hepatitis B – den Angaben nach anders als in den meisten Bundesländern. Das habe das Münchner Gesundheitsreferat auch rechtzeitig veranlasst, teilte das Ministerium weiter mit.

Allerdings klärte das Referat nur den Asylbewerber schriftlich über Übertragungswege, Behandlungsmöglichkeiten und Verhaltensregeln zum Schutz anderer Menschen auf und gab ihm ein Schreiben mit beigelegtem Laborbefund für den weiterbehandelnden Arzt. Es informierte aber nicht selbst die für den Mann weiter zuständigen Behörden.

Das Ministerium hat das Münchner Gesundheitsreferat aufgefordert, künftig die Vorgaben genau zu beachten. Ob noch weitere Fälle von infizierten Flüchtlingen vorliegen, über die die Behörde andere Ämter nicht informiert hat, war zunächst unklar.

Text: dpa /fw

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