Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert Klinikreform

Die Eckpunkte für eine Krankenhausreform sind vorgelegt. Das neue Gesetz soll bis zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Doch der höchste Vertreter der Krankenhäuser fordert an vielen Punkten ein Umde

Die Eckpunkte für eine Krankenhausreform sind vorgelegt. Das neue Gesetz soll bis zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Doch der höchste Vertreter der Krankenhäuser fordert an vielen Punkten ein Umdenken.

Nach Ansicht des neuen Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Thomas Reumann, sät das Bund-Länder-Eckpunkte-Papier zur Reform der Kliniken Misstrauen in deren Qualität. „Gerade beim Punkt Beschwerden über unnötige Operationen gibt es keinen Hinweis darauf, dass Krankenhäuser in Deutschland Eingriffe aus rein finanziellen Gründen vornehmen“, sagte Reumann der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Dies habe jüngst auch eine von Kassen und Krankenhausgesellschaft in Auftrag gegebene Studie zur Mengenentwicklung ergeben.

In der Präambel des Papiers wird ein Handlungsbedarf trotz eines bereits erreichten „sehr hohen Qualitätsniveaus“ festgestellt. Weiter heißt es: „Kritik an mangelnder Hygiene, zu wenig Pflegepersonal und unnötigen Operationen werden immer wieder in der Öffentlichkeit geäußert.“

Reumann betonte, Krankheits- und Sterbehäufigkeit und damit vor allem die demografische Entwicklung seien ausschlaggebend für die Menge der Behandlungen. Dass Leistungen nicht ökonomisch bedingt seien, zeige die Steigerung der Fallzahl: Im Schnitt habe diese in den vergangenen Jahren bei 1,2 bis 1,5 Prozent gelegen, von 2012 auf 2013 sogar bei 0,9 Prozent. „Das ist unstrittig mit der Alterung der Gesellschaft zu erklären“, erklärte der Reutlinger Landrat.

Gleiches gelte für Hüftoperationen. Deren Zahl sei von 2011 bis 2012 um 4,3 Prozent im Bund, im Südwesten sogar um 9,8 Prozent gesunken. Überdies gebe es im Vergleich zu anderen Ländern keine Wartezeiten für planbare zeitkritische Operationen. „Es gibt kein Mengenproblem, das wir mit der Krankenhausreform lösen müssten.“ Kostentreiber im Gesundheitswesen seien nicht die Krankenhäuser, sondern die Arzneimittelausgaben sowie die Zahlungen für das Krankengeld.

Auch die in den Eckpunkten vorgeschlagene Zweitmeinung bei Operationen findet Reumann entbehrlich. „Es gibt bereits zwei Entscheidungen: die des einweisenden Praxisarztes und die des Krankenhausarztes.“ Weitere Bürokratie koste Geld und Zeit, die am Patienten fehle. Zu- und Abschläge für Krankenhäuser sieht Reumann ebenfalls kritisch. „Versuche in anderen Ländern, belastbare Indikatoren für die Bewertung von Leistungen zu finden, sind gescheitert.“ Zudem könnten von Abschlägen betroffene Kliniken dagegen klagen.

Jedoch begrüßt Reumann den Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 Prozent auf die Krankenhausbudgets und den Infrastrukturfonds mit 500 Millionen Euro, den die Länder in gleicher Höhe mitfinanzieren. „Wenn Veränderung nötig ist, kann der Fonds das begleiten und unterstützen.“ Ziel einer Strukturanpassung müsse sein, eine Balance zu finden zwischen Zentren der Hochleistungsmedizin und einer Grundversorgung nahe bei den Menschen. „Das heißt nicht, dass jedes kleine Krankenhaus erhalten werden muss.“

Finanzierbar bleibe nur ein System, in dem Klinken, niedergelassene Ärzte, nicht-ärztliche Berufe und Telemedizin verzahnt würden. Angesichts der Alterung der Gesellschaft müssten auch Vorsorge, Behandlung, Rehabilitation und Pflege stärker miteinander gedacht, organisiert und finanziert werden. Es sei ein großes Manko, dass die Eckpunkte nicht auf die demografische Entwicklung eingingen, die einen Kapazitätsaufbau statt einen Abbau erfordere.

Der Strukturfonds helfe nicht gegen die grundsätzlich zu geringen Investitionen in die Kliniken; bei diesem Posten betrage der Fehlbetrag derzeit drei Milliarden Euro bundesweit im Jahr. Auch für die mangelhafte Betriebskostenfinanzierung, die 42 Prozent der Klinken in die roten Zahlen getrieben habe, biete das Papier keine Lösung.

Ferner kritisierte Reumann, dass die Qualitätsvorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses aus Kassenärzten und Kassenzahnärzten, Krankenhausgesellschaft und Krankenversicherungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung kontrolliert werden sollten. „Das ist ein No-Go, weil neutrale Ergebnisse nicht zu erwarten sind.“ Besser könnten die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung im Krankenhaus (Gequik) diese Aufgabe übernehmen.

Text: dpa/fw; Foto: dpa