Onkologen warnen vor E-Zigaretten und E-Shishas

Krebsexperten warnen vor Gesundheitsgefahren: Sie fordern ein Verbot von Aromastoffen in E-Zigaretten und E-Shishas. Die Heidelberger Krebsexpertin Martina Pötschke-Langer hat ein generelles Verbot

Krebsexperten warnen vor Gesundheitsgefahren: Sie fordern ein Verbot von Aromastoffen in E-Zigaretten und E-Shishas.

Die Heidelberger Krebsexpertin Martina Pötschke-Langer hat ein generelles Verbot von Aromastoffen in Tabak, E-Zigaretten und E-Shishas gefordert. Der Gesetzgeber sollte einzig und allein den Tabakgeschmack zulassen, sagte die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention beim Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei insbesondere nötig, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Die ganze Fülle von Sorten wie Mango, Schokolade oder Käsekuchen sei eine permanente Versuchung für sie. Dabei seien die Inhalationsprodukte von E-Zigaretten und E-Shishas keinesfalls harmlos, selbst wenn sie kein Nikotin enthielten.

Martina Pötschke-Lnager

Dr. med. Martina Pötschke-Langer
Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle

Der Dampf von E-Zigaretten sei mit verschiedenen Gefahren verbunden, die von Entzündungen der Atemwege durch Propylenglykol und Aromen bis hin zum Krebsrisiko durch Nikotin reichten, sagte Wolfgang Schober vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, am Mittwoch bei einer Tagung in Heidelberg. Die Aromen seien zwar für Lebensmittel zugelassen. Aber es sei überhaupt nicht untersucht, welche Wirkung sie beim Inhalieren entfalten.

Kinder und Jugendliche werden mit Aromen geködert

E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten zum Inhalieren. Die Liquids können Nikotin enthalten und sind oft aromatisiert. Vor allem für Kinder und Jugendliche seien auch Sorten wie Bubble Gum oder Gummibärchen sehr attraktiv, sagte Pötschke-Langer. Die Folgen seien messbar: In einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe rund ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren angegeben, mindestens einmal eine E-Zigarette oder E-Shisha ausprobiert zu haben.

Anders als Zigaretten fallen elektrische Inhalationsprodukte bislang nicht unter das Jugendschutzgesetz: Diese Lücke soll schon bald geschlossen werden: Das Bundeskabinett hat im November beschlossen, den Verkauf an Kinder und Jugendliche zu verbieten, nun muss der Bundestag dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Das Verbot tritt voraussichtlich im nächsten Jahr in Kraft.

Nach Angaben von Verena Viarisio vom DKFZ gibt es eine Fülle neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Schädlichkeit von Nikotin. Egal, ob über Tabak oder eine E-Zigarette aufgenommen, mache Nikotin körperlich und psychisch abhängig. Es erhöhe das Risiko für eine ganze Reihe von Krankheiten, wie Infektionen, Typ-2-Diabetes oder Krebs. Nicht zuletzt sei Nikotin giftig. “Nikotin ist wirklich keine harmlose Entspannungsdroge.”

Vom Verband des eZigarettenhandels war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Text: dpa /fw

Foto: Gianluca Rasile / Shutterstock.com