Polnischer Präsident schafft rechtliche Grundlage für künstliche Befruchtungen

Die künstliche Befruchtung nach dem In-vitro-Verfahren erhält in Polen nach jahrelangem Streit einen rechtlichen Rahmen. Der polnische Präsident Bronislaw Komorowski unterzeichnete am Mittwoch das

Die künstliche Befruchtung nach dem In-vitro-Verfahren erhält in Polen nach jahrelangem Streit einen rechtlichen Rahmen.

Der polnische Präsident Bronislaw Komorowski unterzeichnete am Mittwoch das sogenannte In-vitro-Gesetz. Eine Einschränkung machte Komorowski allerdings: Er werde einen Punkt des Gesetzes dem Verfassungstribunal zur Prüfung weiterleiten, sagte er. “Ich bin nicht der Präsident der menschlichen Gewissen”, betonte Komorowkski angesichts der Appelle des polnischen Episkopats, das Gesetz nicht zu unterzeichnen.

Komorowksi bedauerte die emotional geführte und “schädliche Debatte im Parlament, die verletzend für betroffene Familien war”. Sie sei mehr von Ideologie als von der Suche nach Lösungen für ungewollt kinderlose Paare geprägt gewesen, sagte er.

Bisher wurden In-vitro-Verfahren nur in Privatkliniken in Polen durchgeführt, es gab keinerlei Erstattung der Kosten durch Krankenkassen. Nach dem Gesetz haben Paare Zugang zu in-vitro-Befruchtung, wenn andere Methoden mindestens zwölf Monate erfolglos bleiben. Das Verfassungsgericht muss prüfen, ob Ei- oder Samenzellen etwa Koma-Patienten entnommen werden dürfen, die ihren Willen nicht äußern können, ihr Partner oder ihre Partnerin aber dennoch gemeinsamen Nachwuchs will.

Text und Foto: dpa /fw