Prozess: Krankenschwester stellte Beatmungsgerät aus

Eine Krankenschwester stellt eigenmächtig die Geräte eines Patienten ab – ihrer Aussage nach, damit er nicht mehr leidet. Beim Prozessauftakt räumt sie die Tat ein. Sie will es aus Mitleid ge

Eine Krankenschwester stellt eigenmächtig die Geräte eines Patienten ab – ihrer Aussage nach, damit er nicht mehr leidet. Beim Prozessauftakt räumt sie die Tat ein. Sie will es aus Mitleid getan haben.

Eine Krankenschwester hat vor dem Landgericht Heilbronn zugegeben, das Beatmungsgerät eines krebskranken Mannes ohne Arztanweisung abgeschaltet zu haben. Der Mann war daraufhin gestorben. Sie habe sein Leiden beenden wollen, sagte die 48 Jahre alte Frau beim Prozessbeginn am Dienstag. “Ich habe nur daran gedacht, dass ich nicht wollte, dass diese Qual noch länger geht.” Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Totschlag vor.

Der Aussage der Frau zufolge war der Patient in einer Klinik im Kreis Heilbronn sterbenskrank, komatös und hatte einen wund gelegenen Rücken. Als sie bei der Pflege im Juli 2014 die Wunden und Blasen bemerkt habe, habe sie das Beatmungsgerät abgestellt und sei bis zu seinem Tod bei dem Mann geblieben. Von einer eventuellen Patientenverfügung habe sie nichts gewusst. Als Motiv nannte sie Mitleid. “Ich würde heute nicht mehr so handeln, ich würde eine Alternative suchen”, sagte die Frau.

Sie habe zwar der behandelnden Ärztin vom Tod berichtet, nicht aber von ihrem eigenen Eingreifen. Erst den Kollegen der nachfolgenden Schicht habe sie davon erzählt. Der Vorfall wurde erst rund eine Woche später angezeigt, so dass der Leichnam bereits eingeäschert und eine Obduktion nicht mehr möglich war.

Die Angeklagte berichtete von einer hohen Belastung in der Klinik. Auch sei die Arbeit psychisch anstrengend gewesen, weil viele Patienten litten. Die Tat sei aber eine spontane Entscheidung und Unrecht gewesen. “Es hat mich im Nachhinein selber erschreckt, zu was ich fähig bin.”

Bei den folgenden Verhandlungsterminen sollen Kollegen aus der Klinik und die Tochter des Toten aussagen. Ein Urteil wird für Ende Juni erwartet. Die aktive Sterbehilfe, also das Töten auf Verlangen, ist in Deutschland strafbar. Erlaubt ist die passive Sterbehilfe, bei der Ärzte lebenserhaltende Maßnahmen abbrechen, wenn dies dem klaren oder dem mutmaßlichen Wunsch des Patienten entspricht.

Text und Foto: dpa /fw