Staatsanwaltschaft ermittelt zu Transplantationen an Uniklinik Hamburg

Im Zusammenhang mit Lungentransplantationen ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft im Universitätsklinikum Eppendorf. Einen entsprechenden Bericht des NDR-Magazins “Panorama 3” bestätigte das UKE am Montag. Laut NDR-Recherchen geht es um Aktenunterdrückung.

Im Zusammenhang mit Lungentransplantationen ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft im Universitätsklinikum Eppendorf.

Einen entsprechenden Bericht des NDR-Magazins “Panorama 3” bestätigte das UKE am Montag. Laut NDR-Recherchen geht es um Aktenunterdrückung. Die Ermittlungen erstreckten sich auch auf die LungenClinic Großhansdorf, mit der das UKE zusammenarbeitet. Das UKE teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, man sei von der Staatsanwaltschaft am Montag “schriftlich über das laufende Ermittlungsverfahren informiert und um Weitergabe einzelner Informationen gebeten worden”. Die Staatsanwaltschaft wollte sich zunächst nicht äußern.

Am 13. Oktober hatte die Prüfungs- und Überwachungskommission von GKV-Spitzenverband, Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer einen Bericht zu Lungentransplantationen im UKE und der LungenClinic vorgelegt. “Im Ergebnis sind die Kommissionen im Prüfungszeitraum der Jahre 2010 bis 2012 in 14 von insgesamt 25 überprüften Fällen auf Unregelmäßigkeiten gestoßen”, hieß es darin.

Die Kommission kritisierte nicht nachvollziehbare und nicht ausreichend belegbare Daten der betroffenen Patienten. Ein Teil der notwendigen Unterlagen sei weder auf Papier noch elektronisch vorhanden gewesen. Die Prüftätigkeit sei in einem bisher nicht vorgekommenen Maße erschwert worden. Es gebe daher den Verdacht der “Unterdrückung und der Veränderung allokationsrelevanter Krankenunterlagen”, also – mit anderen Worten – der Einflussnahme auf Daten, die für die Zuteilung von Spenderorganen relevant sind.

Das UKE verwies am Montag auf seine Stellungnahme vom 13. Oktober. Darin heißt es: “Das UKE in Kooperation mit der LungenClinic Großhansdorf erkennt berechtigte Kritikpunkte aus dem Prüfungsbericht an, betont aber, dass es keinerlei Anhaltspunkte für Eingriffe in die Rangfolge von Patienten auf der Transplantationsliste gibt.”