Streit um Behandlungskosten von Flüchtlingen

In Thüringens Arztpraxen sind seit dem "Flüchtlingssommer" 2015 viele Asylbewerber medizinisch behandelt worden. Doch Land und Kommunen überweisen nicht alle Behandlungskosten, beklagt die Kassenärztliche Vereinigung.

In Thüringens Arztpraxen sind seit dem "Flüchtlingssommer" 2015 viele Asylbewerber medizinisch behandelt worden. Doch Land und Kommunen überweisen nicht alle Behandlungskosten, beklagt die Kassenärztliche Vereinigung.

Thüringens niedergelassene Ärzte streiten mit Land und Kommunen über die Kosten für die Flüchtlingsbehandlung. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind die Arztpraxen in den vergangenen zwei Jahren auf einem Teil der Kosten dafür sitzen geblieben. Allein im ersten Quartal 2016 hätten Land und Kommunen aus rein formalen Gründen Behandlungen im Wert von 300 000 Euro nicht vergütet, kritisierte die KV. Im gesamten Jahr 2015 – als die Flüchtlingszahlen ab dem Spätsommer deutlich zunahmen – seien 25 000 Euro nicht überwiesen worden. Wegen der offenen Forderungen erwägt die KV jetzt Klagen gegen das Land und die säumigen Kommunen.

Etwa ein Drittel der Landkreise und kreisfreien Städte und auch das Landesverwaltungsamt hätten offene Forderungen noch nicht beglichen, sagte ein KV-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. "Wir sind jetzt an der Stufe, wo bei nicht bezahlten Privatrechnungen der Gerichtsvollzieher geschickt würde." Die strittigen Leistungen seien von den niedergelassenen Ärzten korrekt erbracht worden. Die von den Behörden monierten formalen Unklarheiten hätten die Praxen zum Zeitpunkt der Behandlung aber nicht beeinflussen können, heißt es in der aktuellen März-Ausgabe des "Ärzteblatt Thüringen".

Das Problem sei bekannt, bestätigte ein Sprecher des Migrationsministeriums auf Anfrage. Beispielsweise seien in manchen Fällen Flüchtlinge von einem Landkreis in einen anderen umgezogen. Die beteiligten Kommunen seien nun uneins darüber, wer für die Behandlungskosten aufkommen müsse. Laut KV gibt es auch Probleme bei Asylbewerbern, deren Aufenthaltsstatus sich inzwischen geändert hat und die deswegen einer gesetzlichen Krankenkasse zugeordnet werden sollten. Hintergrund: Werden Asylsuchende als Flüchtlinge anerkannt, gilt für sie nicht mehr das Asylbewerberleistungsgesetz, das auch die – von Land und Kommunen zu finanzierende – medizinische Versorgung regelt. Sie müssen sich dann eine Krankenkasse suchen.

Die KV appellierte mit Blick auf die Klageandrohung an die politisch Verantwortlichen, nach einer außergerichtlichen Lösung zu suchen. Das Migrationsministerium prüft nach Angaben seines Sprechers derzeit, "inwieweit das Land helfen kann". Allerdings könne das Land nicht für Dritte einspringen.

Zu Jahresbeginn hatte Thüringen die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber und Geflüchtete, die geduldet werden, eingeführt. Dies entspricht auch einer Forderung der Ärzte, die sich von der Karte weniger Abrechnungsaufwand versprechen. Asylbewerber haben in der Regel nur Anspruch auf Notfallbehandlungen. Die Abrechnung wickeln niedergelassene Ärzte über die KV ab.