Tod durch falsche Blutkonserven

Eine Patientin soll am Bein operiert werden. Erst verschlechtert sich ihr Zustand, dann stirbt die Frau. Schuld ist möglicherweise für die Frau unverträgliches Blut. Tödliche Verwechslung: In einem

Eine Patientin soll am Bein operiert werden. Erst verschlechtert sich ihr Zustand, dann stirbt die Frau. Schuld ist möglicherweise für die Frau unverträgliches Blut.

Tödliche Verwechslung: In einem Krankenhaus im niedersächsischen Duderstadt ist eine Patientin möglicherweise wegen falscher Blutkonserven gestorben. “Wir ermitteln gegen zwei Ärzte wegen fahrlässiger Tötung”, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt, Stefan Studenroth, am Mittwoch in Göttingen auf Anfrage. Zuvor hatten Medien über den Fall berichtet. Ob die Verwechslung bei den Konserven auch die Ursache für den Tod der Patientin am 6. Dezember war, sei derzeit Gegenstand der Ermittlungen. “Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben.” Die Patientin soll zweimal Konserven von einer anderen Patientin mit gleichem oder ähnlichem Namen bekommen haben.

Die Frau soll bereits in der Narkose gelegen haben, als sie eine Konserve mit einer nicht verträglichen Blutgruppe bekam. Sie sollte Medienberichten zufolge am Bein operiert werden, als es ihr zunehmend schlechter ging und sie auf eine Intensivstation verlegt wurde. Dort soll sie eine weitere Konserve bekommen haben, ohne das zuvor die Blutgruppen kontrolliert wurden.

Krankenhausleitung schaltete Staatsanwaltschaft ein

“Die Krankenhausleitung hat unverzüglich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, als sie von dem Fall Kenntnis bekam”, sagte Klinik-Sprecher Florian Grewe. Die Ärzte seien derzeit nicht mehr in dem Krankenhaus tätig. “Es ist für uns zutiefst bedauerlich, die Mitarbeiter sind erschüttert”, sagte Grewe. “Es ist ein Einzelfall.” Weitere Verwechselungen habe es nicht gegeben.

Die Ermittlungen gegen die beiden Ärzte waren dem niedersächsischen Gesundheitsministerium vor den Medienberichten nicht bekannt. “Wir haben keine Fachaufsicht über das Krankenhaus”, sagte Ministeriumssprecherin Heinke Traeger am Mittwoch in Hannover. Sie betonte aber: “Krankenhäuser müssen so organisiert sein, dass solche Verwechselungen nicht vorkommen können.” Für die Organisationsstruktur sei die Leitung einer Klinik verantwortlich. Ihr sei kein ähnlicher Fall in den letzten Jahren in Niedersachsen bekannt, sagte Traeger.

Dennoch sind solche Verwechselungen kein Einzelfall. 2010 bekam ein 75-Jähriger im hessischen Marburg eine falsche Konserve und starb an den Folgen. In einem Klinikum im nordrhein-westfälischen Lemgo starb 2008 eine 68-Jährige, nachdem sie eine Transfusion mit der falschen Blutgruppe bekam. In beiden Fällen war wohl menschliches Versagen schuld an dem Tod der Patienten. Wegen vertauschter Blutkonserven wurde 2002 ein Arzt in Lübeck wegen fahrlässiger Tötung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Text und Foto: dpa /fw