Medikationsplan: Was bedeutet er für Hausärzte, Fachärzte und Pneumologen?

Ein einheitlicher Medikationsplan ist keine lästige Pflicht, sondern das Gebot einer guten, patientenorientierten medizinischen Versorgung. Wir setzen den Beitrag zum bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) fort und kommen zum Finanziellen.

Ein einheitlicher Medikationsplan ist keine lästige Pflicht, sondern das Gebot einer guten, patientenorientierten medizinischen Versorgung.

Wir setzen den Beitrag zum bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) fort und kommen zum Finanziellen. "Viel Mühe und wenig Geld für Ärzte" hatte die Ärzte Zeitung im vergangenen Herbst dazu getitelt. Ist das so?

In der Summe veranschlagt die KBV für die neuen EBM-Ziffern zum Medikationsplan immerhin 163 Millionen Euro. Das umfasst alle Fachgruppen und wird, so die KBV, bei Bedarf nachverhandelt. "Die Vergütung erfolgt pauschal als Einzelleistung und über Zuschläge. Sie wird extrabudgetär und damit zu einem festen Preis gezahlt", kann man auf der KBV-Website nachlesen.

Hier nochmal kurz, was das heruntergebrochen auf den Boden der ärztlichen Abrechnungsrealität bedeutet:

Hausärzte können die Erstellung des Medikationsplans für nicht-chronische Patienten als Einzelleistung einmal im Krankheitsfall bzw. Jahr mit 39 Punkten abrechnen (neue GOP 01630). Das entspricht ca. 4 Euro. Für Chroniker gibt es ca. 1 Euro mehr. Die Chronikerpauschale (03220) wird künftig vierteljährlich einmal im Behandlungsfall um 10 Punkte aufgestockt, und zwar unabhängig davon, ob ein Medikationsplan erstellt bzw. aktualisiert wurde oder nicht.

Eine gesonderte Abrechnung der Einzelleistung 01630 ist bei Chronikern dafür hinfällig. Der geriatrische Betreuungskomplex (03362) wiederum duldet bei der Abrechnung neben sich weder die neue 01630-Einzelleistung noch den 03222-Zuschlag.

Und wie sieht es für die Fachärzte (und Pneumologen) aus?

Ein BMP kann (und muss aufgrund des gesetzlichen Patienten-Anspruchs wohl auch) für jeden Patienten erstellt oder ergänzt werden. Die Abrechnung als 01630-Zuschlag, also für ca. 4 €, ist aber nur bei onkologischen Patienten, Schmerzpatienten oder Transplantatträgern erlaubt. Bei den dazu berechtigten Fachgruppen sind die Pneumologen neben Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzten, Dermatologen, Gastroenterologen und Urologen mit dabei.

Die meisten Fachärzte erhalten, in der Höhe differenziert nach Fachgruppen, einen Zuschlag zur Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung. Für Pneumologen sind das 6 Punkte (GOP 13647). Den Zuschlag gibt es – leistungsunabhängig (!) – einmal im Behandlungsfall bzw. Quartal, sofern nicht 01630 abgerechnet wurde. Der PFG-Aufschlag wird automatisiert von der KV zugesetzt, unter Beachtung der Abrechnungsausschlüsse, versteht sich.

Je nach Software-System bzw. Anbieter kann es übrigens noch bis März dauern, bis mustergültige Medikationspläne und die neue EBM-Ziffer 01630 eingepflegt sind.

Betriebswirtschaftlicher Flop?

Was ist nun von dem zusätzlichen KV-Honorar für den Medikationsplan zu halten? Wir zitieren mal den Allgemeinmediziner Dr. Thomas Schätzler aus Dortmund, der in einem Interview zum oben erwähnten Beitrag der Ärzte Zeitung äußerte: "Einen Praxisumsatz von 94 Cent bis einem Euro im Quartal seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anzubieten, ist indiskutabel, demotivierend und verantwortungslos." Wir lassen das mal so stehen.

Und schauen uns dafür das ebenfalls negative Fazit von Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KV Schleswig-Holstein, in einem Vortrag beim 20. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik an:

"Betriebswirtschaftlich ein Flop". So kann man das natürlich sehen. Muss man aber nicht. Vielleicht appelliert weniger die Einführung des BMP an die medizinische Ethik als vielmehr die im ersten Teil des Beitrags skizzierte Problemsituation: Gut gemachte und gut genutzte Medikationspläne sind bisher offenbar keine Selbstverständlichkeit. Kommunikations- und Adhärenzprobleme mit teilweise gravierenden Folgen dagegen schon.

Medizinisches Gebot!

Man könnte sich auch die Frage stellen, warum der Anspruch auf einen Medikationsplan überhaupt gesetzlich verordnet werden muss. Auch auf die Gefahr hin, uns beim ein oder anderen Kollegen unbeliebt zu machen, ist unsere Meinung: Ein guter Arzt gibt seinem Patienten, dem er Medikamente verordnet, auch ohne gesetzlichen Zwang einen Medikationsplan mit. Wenn jeder Arzt (und Apotheker) dafür das gleiche Muster verwendet, ist das für alle Beteiligten besser. Fünf gute Gründe fallen uns auf die Schnelle ein:

Oder sehen Sie das komplett anders?

Referenz:

Schliffke M. Medikationsplan – Erste Erfahrungen. 20. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik. Vortrag vom 06.12.2016. (PDF)