Ausbildungsförderung für künftige Landärzte

Kaum eine gesundheitspolitische Diskussion, ohne dass der teils vorhandene, teils drohende Ärztemangel auf dem Land thematisiert wird. Durch Telemedizin und Lockerung der Residenzpflicht sollten mit dem Versorgungsstrukturgesetz 2012 die Weichen gestellt werden. Darüber hinaus mehren sich finanzielle Förderprogramme, die bereits im Medizinstudium beginnen.

Kaum eine gesundheitspolitische Diskussion, ohne dass der teils vorhandene, teils drohende Ärztemangel auf dem Land thematisiert wird. Durch Telemedizin und Lockerung der Residenzpflicht sollten mit dem Versorgungsstrukturgesetz 2012 die Weichen gestellt werden. Darüber hinaus mehren sich finanzielle Förderprogramme, die bereits im Medizinstudium beginnen.

Weitreichend ist die Wirkung, wenn Studierende für ihr Medizinstudium ein Landesstipendium – Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt – über mehrere hundert Euro monatlich erhalten, da sich die Kandidaten damit verpflichten, später über einen mehr oder weniger langen Zeitraum als Landarzt zu praktizieren. Daneben existieren Stipendien von Klinikverbünden und Stiftungen, die ihre jeweils eigenen Bedingungen mit sich bringen. Neu ist dieses Prinzip nicht. In den 70er Jahren förderte das Land NRW zum Beispiel das Lehramtsstudium von Ingenieuren, um mehr Lehrer für die Berufsschulen zu gewinnen.

Zuschüsse während der Famulatur und im Praktischen Jahr sehen eine solche Verpflichtung nicht vor, doch sollen sie helfen, das Interesse an der eigenen Hausarztpraxis, wenn möglich auf dem Land, zu wecken. Hierfür stehen Budgets zur Verfügung, die teils von den Kassenärztlichen Vereinigungen, teils von den Ländern, teils in Kooperation mit anderen Organisationen (z.B. Stiftung in Thüringen) getragen werden.  

Förderungen während des Medizinstudiums (maximale Fördersumme in Euro)

Famulatur

Blockpraktikum

Tertial im Praktischen Jahr

Baden-Württemberg

2x 160

2380

Bayern

500 + ggf. 200 + Fahrt

2400

Berlin

153

Bremen

2x 160

Brandenburg

200 + ggf. 100

100, ggf. 200

1600

Hamburg

2x 150

Hessen

2x 595

2380

Meckl.-Vorpommern

600

800

Niedersachsen

400

1600, ggf. 2400

Nordrhein

2400

Rheinland-Pfalz

2x 500

2400

Saarland

250

2000

Sachsen

300

800, ggf. 2000

Sachsen-Anhalt

2x 200

150, ggf. 250

2388

Schleswig-Holstein

2x 200

Fahrtkosten

1600

Thüringen

2x 250

250

1000

Westfalen-Lippe

2x 400 (2x 200 für allgemeine Fachpraxen)

2400

[Quelle: Erhebung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen]

In einigen Bundesländern ist die Bezuschussung der Famulatur nicht zwingend auf die Hausarztpraxis begrenzt (z.B. Thüringen, Nordrhein, Westfalen-Lippe). Vielmehr geht es darum, den Einblick in die ambulante Basisversorgung generell zu fördern. Dies unterstützen auch viele Kommunen. Beispielsweise bietet der Kreis Borken im Westmünsterland / Westfalen den Studierenden während des Praxismonats Zusatzangebote wie das Arbeiten am DaVinici-Monitor und eine Hospizbesichtigung und stellt ihnen kostenfrei Autos und Fahrräder zur Verfügung.

Zuschüsse für Lehrpraxen sind möglich

Länder wie Sachsen und Sachsen-Anhalt bezuschussen eine Allgemeinarztpraxis, die einen PJ-Studenten im Wahltertial betreut mit einer Pauschale in Höhe von 800 bzw. 500 Euro. NRW fördert die Einrichtung einer Lehrpraxis einmalig mit bis zu 10.000 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern werden Vertragsärzte mit 1000 Euro pauschal gefördert, wenn sie eine Weiterbildungsbefugnis in Allgemeinmedizin beantragen. Die Förderung erfolgt auf Antrag bei der KV, den der Praxisinhaber stellen muss. Ob auch die Förderung der Studenten zunächst von der Praxis beantragt werden muss und dann ausgezahlt wird oder direkt an die Studierenden geht,  wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Links zu Ansprechpartnern bietet die Webseite der KBV lass-dich-nieder.de