Hospiz und Palliativmedizin: Den Tagen mehr Leben schenken

Ambulante Hospizdienste können die palliativmedizinische Versorgung schwerstkranker und sterbender Patienten ergänzen. Sie betreuen die Menschen dort, wo sie sind – zu Hause, in einer Pflegeeinrichtung oder Krankenhäusern. Doch sind ihre Möglichkeiten Im Vergleich zu stationären Hospizen erst wenig bekannt.

Ambulante Hospizdienste können die palliativmedizinische Versorgung schwerstkranker und sterbender Patienten ergänzen. Sie betreuen die Menschen dort, wo sie sind – zu Hause, in einer Pflegeeinrichtung oder Krankenhäusern. Doch sind ihre Möglichkeiten Im Vergleich zu stationären Hospizen erst wenig bekannt.

Die ersten Hospize in Deutschland wurden in den 1980er Jahren gegründet. 2010 folgte die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. Das Hospiz- und Palliativgesetz wurde 2015 verabschiedet. Mittlerweile setzen sich nach Angaben des Deutsche Hospiz und PalliativVerbands etwa 120.000 Hospizmitarbeiter dafür ein, Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Sie arbeiten überwiegend ehrenamtlich, doch auch Hauptamtliche sind nötig, um dem Anliegen Struktur zu geben, Ehrenamtliche zu schulen, Fortbildung und Supervision zu ermöglichen und die Begleitung zu koordinieren. Rund 1.500 ambulante Hospizdienste existieren bundesweit. Hinzu kommen 230 stationäre Einrichtungen. Sie finanzieren sich aus Zuschüssen der Krankenkassen und Spenden. Für die Versicherten ist die Leistung unentgeltlich. Der Anspruch ergibt sich aus § 39a SGB V.

Die ambulante Sterbebegleitung ist für Patienten mit einem progredienten Krankheitsverlauf vorgesehen, die keiner Krankenhausbehandlung oder (teil-)stationären Hospizversorgung bedürfen. Außerdem kann ein ambulanter Hospizdienst im Auftrag eines Krankenhausträgers im Krankenhaus tätig werden. Gefordert ist in beiden Fällen, dass der Dienst mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeitet und unter fachlicher Verantwortung einer einschlägig qualifizierten und erfahrenen (Pflege)Fachkraft steht.

Ehrenamtliche nehmen sich Zeit – ein hohes Gut für alle Beteiligten

"Wir schenken Zeit", bringt Waltraud Wülfing die Arbeit eines Hospizes auf den Punkt. Sie ist stellvertretende Vorsitzende der Ökumenischen Hospizbewegung Düsseldorf-Süd e.V. In dem angegliederten ambulanten Dienst sind gut 40 Frauen und Männer ehrenamtlich aktiv. Ihr Einsatz erstreckt von einigen Stunden pro Monat bis zu mehreren in der Woche. "Wichtig ist vor allem, dass die Ehrenamtlichen verbindlich sind, Empathie zeigen und ihr Handeln reflektieren können", sagt Koordinatorin Claudia Gelb. Die Form der Begleitung variiert. Mal ist es die Sitzwache am Bett eines Sterbenden in einem Pflegeheim oder Krankenhaus, mal eine kontinuierliche Begleitung im häuslichen Umfeld über mehrere Monate hinweg. Mal helfen die Ehrenamtlichen einen besonderen Wunsch zu erfüllen, sei es ein Ausflug oder das Lieblingsgericht, mal sind sie in der Sterbestunde zugegen, mal ist dies nicht möglich oder gewünscht. Um auf die Belange des Sterbenskranken bestmöglich eingehen zu können, sollte die Begleitung vor der Finalphase des Lebens beginnen. Hinzu kommen Trauergespräche danach.

"Leider sind unsere Möglichkeiten im Vergleich zu stationären Hospizen aber erst wenig bekannt", beobachtet Wülfing, die sich seit über 20 Jahren im Vorstand des Hospizvereins engagiert, um ein stabiles Netz für sterbenskranke Menschen aufzubauen. Doch zeichnen sich Veränderungen ab, die der ambulanten Betreuung mehr Gewicht geben. Seit 2007 haben Versicherte einen Anspruch auf eine Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV), die den Fokus auf eine multiprofessionelle Zusammenarbeit in Palliative Care Teams richtet. Hiervon grenzt sich die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) ab, die in erster Linie von Ärzten der Primärversorgung mit einer Basisqualifikation in Palliativmedizin erbracht wird. Die Zahl der Ärzte mit Zusatzqualifikation hat sich in den vergangen Jahren auf gut 11.400 vervielfacht [2017], fast die Hälfte ist ambulant tätig. Die Relevanz dieses Themas schlägt sich mittlerweile auch im Medizinstudium nieder. Seit vier Jahren ist ein Leistungsnachweis im Fach Schmerz- und Palliativmedizin Pflicht.

Als Beispiel für eine gelungene Kooperation nennt Wülfing das Universitätsklinikum Düsseldorf, dessen klinikeigener ambulanter Hospizdienst sterbenskranke Patienten auf den Stationen betreut. Steht eine Entlassung nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung an, wird mit Zustimmung des Patienten bzw. dessen Angehörigen der ambulante Hospizdienst informiert, um die Begleitung fortzusetzten. Ähnliche Kooperationsvereinbarungen bestehen mit anderen Krankenhäusern und Pflegeheimen. Im ambulanten Sektor setzt der Hospizdienst auf persönliche Gespräche mit Ärzten, um auf sich aufmerksam zu machen.

Die geschenkte Zeit ist nicht nur für sterbenskranke Menschen von hohem Wert, sondern auch für pflegende Angehörige, die etwas Freiraum für eigene Anliegen gewinnen, und für professionell Pflegende und Ärzte, die ihren Patienten in guten Händen wissen und sich so dem nächsten widmen können.