Medizinische Reha im Alter: Ein Blick auf die Zahlen

Während eine Anschlussheilbehandlung relativ unproblematisch beantragt und in Anspruch genommen werden kann, zeichnet sich bei der ambulant verordneten Reha für ältere Menschen ein anderes Bild ab. Und der Zugang über die MDK-Pflegebegutachtung wird kaum genutzt.

Während eine Anschlussheilbehandlung relativ unproblematisch beantragt und in Anspruch genommen werden kann, zeichnet sich bei der ambulant verordneten Reha für ältere Menschen ein anderes Bild ab. Und der Zugang über die MDK-Pflegebegutachtung wird kaum genutzt.

Nach einer jüngst veröffentlichten Studie des Bremer Instituts für Gesundheits- und Pflegeökonomie hat mehr als jeder fünfte Bewohner eines Pflegeheims einen allgemeinen Reha-Bedarf [n=622], noch höher liegt die Rate in der Kurzzeitpflege, insbesondere wenn zuvor eine Krankenhausbehandlung erfolgte.

Ob eine medizinische Rehabilitation induziert ist, hängt neben der Indikation von der Rehabilitationsfähigkeit des Patienten und der Prognose ab. Die Kosten für gesetzlich Versicherte im Ruhestand trägt in der Regel die Krankenkasse, außer bei onkologischen Erkrankungen. Hier ist meist die Rentenversicherung zuständig.

An wen sich der Antrag richten soll, ist mitunter schwer zu überblicken, da noch andere Träger in Betracht kommen können. Gemeinsame Service-Stellen sollten Abhilfe schaffen. Mit dem Bundesteilhabegesetz, das das SGB IX seit 2017 sukzessive erneuert, sind diese Stellen weggefallen. Nun muss der Träger, bei dem der Antrag eingegangen ist, binnen zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist, und falls nicht, den Antrag unverzüglich weiterleiten (§ 14 SGB IX).

Relativ problemlos scheint das Antrags- und Bewilligungsverfahren bei einer Anschlussheilbehandlung zu sein. 2017 genehmigten die Krankenkassen 640.000 von 700.000 AHB-Anträgen, d.h. über 90 Prozent. Demgegenüber lehnten sie 40 Prozent der knapp 300.000 im ambulanten Bereich gestellten Anträge auf eine medizinische Rehabilitation ab (ohne Anträge auf Vorsorgeleistungen und Mütter-/Vater-Kuren). Dies wurde meist medizinisch begründetet (über 90 Prozent). Den Versicherten bleibt die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. 2017 gingen knapp 55.000 Widersprüche ein, 4500 wurden abgelehnt.

Reha vor Pflege

Seit 2008 kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) im Zuge des Verfahrens zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine medizinische Rehabilitation empfehlen. 2015 wurde ein optimierter Begutachtungsstandard herausgegeben. Die Anzahl der Reha-Empfehlungen ist seither von 31.000 auf 53.000 [2017] gestiegen. Das sind weniger als drei Prozent der 1,9 Millionen Begutachtungen auf Pflegebedürftigkeit, die der MDK 2017 durchführte.

Gut die Hälfte der Reha-Empfehlungen des MDK entfällt auf die geriatrische Reha (55 Prozent), 42 Prozent sind indikationsspezifisch (z.B. neurologisch, orthopädisch). Auch jüngere Menschen können pflegebedürftig sein. 2017 richteten sich zwei Prozent der Empfehlungen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und 15 Prozent an die 18 bis 59-Jährigen. Das Gros bezieht sich jedoch auf Senioren zwischen 70 bis 89 Jahren (65 Prozent).

Nur ein Teil der MDK-Empfehlungen mündet in einen Reha-Antrag, den die Pflegekasse bei dem zuständigen Reha-Träger stellt, vorausgesetzt der Versicherte willigt ein. 2016 waren es 16.100 Anträge, etwa 40 Prozent der Empfehlungen. Eine gesonderte Verordnung durch einen Vertragsarzt bzw. Vertragsärztin ist nicht erforderlich. Allerdings muss ein MDK-Arzt einbezogen werden, denn eine Reha-Empfehlung ist eine ärztliche Aufgabe.

Menschen in höherem Alter reagierten häufig zurückhaltend auf das Angebot einer medizinischen Rehabilitation, berichtet der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Die Gründe sind vielschichtig. Der MDS vermutet, dass ältere, meist multimorbide Menschen ihre gewohnte Umgebung nicht mehr für längere Zeit verlassen möchten, insbesondere dann, wenn zuvor bereits Krankenhausaufenthalte notwendig waren. Sie fühlten sich beim Gedanken an die mit einer Reha verbundenen organisatorischen und körperlichen "Strapazen" überfordert.

Den Beweggründen für eine Zustimmung oder Ablehnung geht die Medizinische Fakultät der Universität Halle im Auftrag des GKV Spitzenverbands Bund weiter nach. Hierzu werden rund 50 Experten aus den MDK, den Kranken- und Pflegekassen befragt. Die Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen.

Die oben genannte Bremer Studie hat gezeigt, dass 35,5 Prozent der Heimbewohner eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen würden. 38,5 Prozent waren unentschlossen. 26 Prozent lehnt ab.