Sonst macht's keiner: Impfmanagement in der Arztpraxis

Gerade Erwachsene sollten ihren Impfstatus kontrollieren (lassen). Ein Selbstcheck-Bogen kann helfen.

Gerade Erwachsene sollten ihren Impfstatus kontrollieren (lassen). Ein Selbstcheck-Bogen kann helfen.

Erst ab einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent gilt eine Bevölkerung wirksam gegen vermeidbare Krankheiten wie Pertussis und Varizellen geschützt. Die jeweils notwendige Durchimpfungsrate ergibt sich aus der Kontagiosität des Erregers. Öffentlich empfohlene Standardimpfungen, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) basieren, sind Pflichtleistungen der GKV. Darüber hinaus können Landesgesundheitsbehörden bestimmen, dass die Gesundheitsämter unentgeltliche Schutzimpfungen oder andere Prophylaxe-Maßnahmen durchführen (§ 20 Abs. 5 IfSG). De facto spielt dies eine untergeordnete Rolle. "Etwa 90 Prozent der Impfungen leisten niedergelassene Ärzte. Gesundheitsämter werden eher komplementär tätig, zum Beispiel wenn plötzlich ein erhöhter Bedarf besteht", sagt Dr. Sabine Reiter vom Bundesgesundheitsministerium.

Der Impfstatus im Säuglings- und Kindesalter ist über die Schuleingangsuntersuchungen gut dokumentiert: Die Impfquote erreicht bei den meisten Standardimpfungen Werte um 95 Prozent. Keine 90 Prozent erreichen die Quoten bei Hepatitis B, Varizellen, Meningokokken und Pneumokokken. Zudem sinkt die Impfbereitschaft bei der zweiten Dosis gegen Masern und Mumps um jeweils vier Prozentpunkte auf unter 93 Prozent. Etwa 25 Prozent der Kinder sind gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) geschützt, welche die STIKO in Risikoregionen empfiehlt (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Thüringen).

Eine systematische Erfassung und Kontrolle des Impfstatus bei Jugendlichen und Erwachsenen fehlt. Betriebsärzte können die Lücke nur unzureichend schließen. Umso notweniger wird das Impfmanagement in der Arztpraxis.

Sprechen Sie Ihre Patienten an!

Der Impfkalender des Robert Koch Instituts sieht bei Erwachsenen alle zehn Jahre eine Auffrischungsimpfung für Tetanus, Diphterie und Pertussis vor. Falls keine Grundimmunisierung im Kindesalter stattgefunden hat, sollte diese nachgeholt werden. Letzteres gilt auch für Polio und Masern. Ab dem 60. Lebensjahr empfiehlt die STIKO eine Pneumokokkenimpfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff sowie wie jährlich eine Influenza-Impfung. Eine Grundimmunisierung junger Frauen gegen Humane Papillomviren (HPV) sollte vor dem 15. Lebensjahr stattfinden. 2014 waren 30 Prozent der 15-Jährigen vollständig dagegen geimpft. Bei den 18-Jährigen stieg die Quote auf 42,5 Prozent an. Die KV-Impfsurveillance, die Impfleistungen auf Basis von anonymisierten Abrechnungsdaten erhebt, macht zudem regionale Unterschiede deutlich. So liegen die Impfquoten für HPV, aber auch für Rotavirus und Influenza in den neuen Bundesländern deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Gleiches gilt für den Schutz gegen Influenza. In den neuen Bundesländern lagen die Impfquoten der über 60-Jährigen in der Saison 2015/2016 bei 51,4 Prozent, in den alten bei 30,4 Prozent.

Auf Basis der STIKO-Empfehlungen hat das RKI einen Selbstcheck für erwachsene Patienten herausgegeben, was wiederum das Praxismanagement unterstützen kann. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt elf Themen heraus, die für ein Impfmanagement wichtig sind. Die Themen sind als Praxischeck online aufbereitet: (1) Patienteninformation, (2) Patientenaufklärung, (3) Impfdokumentation mit Impfnachweis gemäß § 22 Abs. 2 IfSG, (4) Verantwortlichkeiten im Team, (5)Beschaffung und (6) Lagerung von Impfstoffen, (7) Abrechnung der Impfpflichten, (8) Meldepflicht bei Impfkomplikationen, (9) Schutzimpfungen für Mitarbeiter, (10) Einsatz eines Erinnerungssystems, (11) Risiko- und Fehlermeldesystem. Ärzte können so die Qualität ihres Impfmanagements überprüfen und erhalten ergänzende Informationen.

Aus Sicht der Bundesärztekammer ist grundsätzlich jeder approbierte Arzt berechtigt zu impfen, da die Impftätigkeit den ärztlichen Grundkenntnissen zuzuordnen sei. Allerdings schränkt die BÄK ein, dass qua Gesetz oder durch die Weitbildungsordnungen der Länder abweichende Regelungen existieren können. Ferner kann das Berufsrecht mit dem Vertragsrecht kollidieren, so wurde 2014 die EBM-Ziffer gestrichen, wonach Pädiater die Eltern gleich mitimpfen konnten.