Arbeitsbelastung deutscher UrologInnen auf Rekordhoch

Eine aktuell in "Der Urologe" veröffentlichte Umfrage des BvDU aus dem Jahr 2017 wirft erstmals einen Blick auf die Arbeitssituation der Fach- und OberärztInnen im Fach Urologie in Deutschland. Eines bereits vorweg: Die viel besungene deutsche 40-Stunden-Woche wird in der Mehrzahl der Fälle deutlich übertroffen.

Die wöchentlichen Arbeitszeiten bestimmen nicht nur, wie "fleißig" wir unseren beruflichen Verpflichtungen nachkommen, sondern ein Zuviel an Arbeitsstunden fördert auf der anderen Seite gesundheitliche Probleme. Ebenso nicht zu vergessen: Mehr Stunden bedeuten nicht zwangsläufig auch mehr Gehalt, mindern in der Regel der Fälle sogar den erzielten Stundenlohn, indem sie einfach verfallen. Eine aktuell in "Der Urologe" veröffentlichte Umfrage des BvDU aus dem Jahr 2017 wirft erstmals einen Blick auf die Arbeitssituation der Fach- und OberärztInnen im Fachbereich Urologie in Deutschland. Eines bereits vorweg: Die viel besungene deutsche 40-Stunden-Woche wird in der Mehrzahl der Fälle deutlich übertroffen.

Während es zur Arbeitssituation der AssistenzärztInnen im Fachbereich Urologie bereits einige Analysen gibt, sind die Bedingungen, unter denen urologisch tätige OberärztInnen in Deutschland arbeiten, unbekannt. Aus diesem Grund befragte der BvDU unlängst seine und die Mitglieder der DGU zur Arbeitsbelastung, zu den Arbeitsbedingungen sowie zur Überstundensituation und der Gesamtzufriedenheit mit dem Beruf. Von den angefragten Mitgliedern beider Verbände nahmen schließlich 176 (88% Männer, 12% Frauen) an der Befragung teil.

Arbeitszeiten liegen deutlich über 40 Wochenstunden

Mehr als 80% der befragten Ärzte und Ärztinnen gaben im Ergebnis der Umfrage an, dass sie im Mittel länger als 50 h pro Woche arbeiteten. Etwa 70% hatten zudem eine Opt-out-Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitsvertrag unterschrieben. Besonders bedenklich: 13% der Befragten hatten ein Arbeitspensum von 70 h und mehr pro Woche zu leisten.

Mit zunehmender Zahl der Arbeitsstunden > 55 h nahm erwartungsgemäß auch die Unzufriedenheit mit der beruflichen Situation zu. Gleiches galt für Dienste in der Rufbereitschaft, die 4 h überschritten. Interessanterweise, so das Ergebnis der Umfrage, hatte die Anzahl der Rufbereitschaften pro Woche keinen Einfluss auf die Zufriedenheit.

Überstunden verfallen häufig

Auf der einen Seite machte jeder achte Urologe / jede achte Urologin Überstunden, doch bei fast jedem zweiten (43%) davon verfielen einige Überstunden ersatzlos. Circa 12% der Befragten gaben zudem an, dass regelmäßig alle Überstunden kompensationslos verfielen.

Auf der anderen Seite muss aber auch angemerkt werden, dass die Bereitschaft, auf einen Überstundenausgleich zu verzichten, bei den urologisch tätigen OberärztInnen allgemein hoch ist.

Fazit

Die Arbeitszeitbelastung deutscher FachärztInnen und OberärztInnen im Fachbereich Urologie ist mit einer durchschnittlichen Stundenzahl von > 50 h deutlich erhöht. Auch dass ein Großteil der Überstunden verfällt, ist ein Zustand, der zukünftig verändert werden muss, um das Fachgebiet weiterhin konkurrenzfähig zu halten und zugleich auch für den medizinischen Nachwuchs weiter attraktiv zu bleiben.

Die Umfrage zeigte zum einen, dass zwar lediglich ein Drittel der befragten ÄrztInnen mit der aktuellen Berufssituation unzufrieden war, doch steigt deren Zahl mit zunehmender Arbeitsbelastung von > 55 h an. Daher fordern die StudienautorInnen von den Berufsverbänden, den Klinikverantwortlichen und auch von der Politik, die durchschnittliche Arbeitszeit von 55 Wochenstunden in Zukunft nicht mehr zu überschreiten und auch Rufbereitschaftsdienste auf eine Dauer von < 4 h zu begrenzen.

Tipp: Darüber hinaus ist es ebenso wichtig, für ausreichend Ausgleich, Freizeit und Entspannung zu sorgen. Achten Sie daher besonders auf einen vertraglichen Umgang mit Überstunden. Stress, Anspannung und Erschöpfung fördern gesundheitliche Probleme, mindern die Leistungsfähigkeit beträchtlich und erhöhen die Fehleranfälligkeit.

Originalarbeit: Struck JP et al., Urologe 2019; 58: 918-923