Versorgungswerk Nordrhein hat Rentenbeginn hochgesetzt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin im September 2007 beruflich nach Köln verzogen und muß jetzt (zwangsweise) das Versorgungswerk wechseln. Ich habe gedacht, man kann im alten Versorgungswerk (Hessen) bleiben, dem ist aber offenbar nach dem sogenannten Lokalitätsprinzip seit 2005 nicht mehr so. Jetzt hat kurz darauf das Versorgungswerk Nordrhein auch noch das Rentenalter schrittweise hochgesetzt - meines Wissens das einzige Versorgungswerk. Bis Ende 2007 habe ich auch noch Beiträge an das Versorgungswerk Hessen entrichtet. Ich habe mich bisher gegen den Wechsel gewehrt, aber jetzt droht das Versorgungswerk sozusagen mit Zwangsvollstreckung. Natürlich entsteht für mich und für jeden anderen der Kollegen, der in den Bereich Nordrhein wechselt ein erheblicher Nachteil: späterer Leistungsbezug, Abschlag, wenn man vorher in Rente geht, zusätzliche Beitragszahlungen und in anderen Bezirken kann man in der Zeit, in der die Nordrhein-Kollegen noch einzahlen müssen, schon die Rente erhöhen. Argumentation von Nordrhein: das sei eben so und sei satzungsgerecht, auf meine Ausführungen bezüglich des Nachteils geht man gar nicht ein, ich könne ja klagen. Fragen: Ist bekannt, ob die anderen Länderversorgungswerke ohnehin nachziehen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann hier einen Rat geben? Vielen Dank!