Heilmittelregresse

Bei der KV Bremen werden seit 1999 Heilmlttelregresse durchgeführt, wobei die ersten Verfahren bis zum Beschwerdeausschuss gelangt sind und dort verhandelt wurden. Meines Wissens gibt es diese Prüfungsverfahren in anderen KV-Bereichen noch nicht, weil unter anderem die Definition der exkulpierenden "Praxisbesonderheiten" fehlt. Ist meine Vermutung,dass bei anderen KVen noch keine Heilmittelregresse durchgeführt werden, richtig? Wer kann mehr über diese Verfahren berichten?