Fahrtüchtigkeit bei Demenz/verschiedener Medikation

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

wie verfahren Sie, wenn Sie sicher sind, dass ein Patient wegen Demenz, oder wegen Einnahme von die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Medikamente sicher nicht fahren darf?

Ich betreibe eine Allgemeinmedizinische Praxis in einem Flächenkreis. Sehr überalterte Bevölkerung, Kinder meist nicht vor Ort oder berufstätig, mithin: die alten Leute sind aufs Auto angewiesen.

Da gibt es die, die massiv dement sind; jene, die mehrere zentral dämpfende Medikamente nehmen ( Bromazepam zum Schlafen!!!, Tramal, ect.), Menschen, die kaum noch aufrecht laufen können, somit das Auto für Wege von mehr als 50 m genommen werden muss...

Ich rede mit Engelszungen, bringe Argumente medizinischer Art, weise auf die Gefährdung der Mitbürger ( kleine Nachbarkinder ect. ) hin. Es nützt nichts.

Kinder eines sehr dementen Mannes sagten mir, das sei Aufgabe des Arztes, sie könnten ihrem Vater nicht den Schlüssel wegnehmen und er führe doch gar nicht ( die Kinder wohnen eine Stunde weg, ich sehe ihn tgl. fahren). Ich finde, das ist Aufgabe der Kinder.

Bei Benzos oder anderen Medis merken die Patienten ihre Beeinträchtigung ja nicht , also: Frau Dr., das nehme ich doch immer, ich fahre auch ganz langsam und nur im Dorf.......Und wenn ich tot bin, das ist dann doch auch egal!"

Manchmal hätte ich bei all der Unvernunft nicht schlecht Lust die meiner Praxis gegenüberliegende Polizeiwache einzuschalten. Natürlich kommt auch das Amtsgericht bei Demenz in Frage, oder auch mal der Sozialpsychiatrische Dienst. Nur in dieser ländlichen Gegend wäre sicher in kurzer Zeit klar, woher der Hinweis an entsprechende Stellen kommt und wenn ich einen "Petzer-Ruf " habe, kann ich die Praxis wohl bald schließen.

So bleibt mir bisher immer nur der wiederholte Hinweis in meiner Patientendatei, dass auf eingeschränkte Fahreignung wegen ....hingewiesen wurde.

Wie verfahren Kollegen/ Kolleginnen?