Gesetzesentwurf für die Zwangsbehandlung psychisch Kranker

Die Problematik dürfte jedem Psychiater bekannt sein: ein psychisch kranker Mensch verweigert eine Therapie, die ihm helfen würde. Häufig steht die Ablehnung der Behandlung in Verbindung mit der Symptomatik seiner Erkrankung. Darf man nun gegen den Willen, aber zum Wohle seines Patienten behandeln? Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll das nun regeln. In der Vorlage sind strenge Bedingungen festgehalten, unter denen ein Mensch mit der Einwilligung seines gesetzlichen Betreuers, aber gegen seinen eigenen Willen behandelt werden darf. Die Genehmigung des Antrages des Betreuers durch einen Richter ist nötig, der Patient muss sich in einer Klinik befinden und es muss deutlich werden, dass dem Betroffenen ohne die Behandlung ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht. Es hagelt aber auch schon wieder Kritik und zwar von Seiten der Betroffenen. Diese wurden nämlich gar nicht gefragt. Liebe Kollegen, ist dieser Gesetzesentwurf ihrer Meinung nach eine annehmbare Lösung des Problems der Zwangsbehandlung?