Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus

Liebe Kolleginnen und Kollegen, laut Schätzungen leben bis zu 600.000 Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland. Diese Menschen brauchen auch häufig ärztliche Hilfe, aber sind weder krankenversichert noch haben sie die Mittel ein Arzthonorar zu zahlen. Daher suchen sie erst relativ spät einen Arzt auf, sodass die Erkrankungen oftmals schon fortgeschritten sind. Wie der Handlungsspielraum für Ärzte ist und wie die Kostenerstattung aussieht, ist vielen Kollegen nicht bekannt. Daher hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit Büros für Flüchtlingshilfe eine Broschüre verfasst, die die rechtliche Lage klärt und Hilfestellung leistet. Wichtigste Punkte sind, dass der Arzt sich nicht strafbar, wenn er Patienten ohne Aufenthaltsgenehmigung behandelt. Er ist gegenüber der Polizei oder dem Ordnungsamt keinerlei Aussage verpflichtet, denn die Behandlung unterliegt weiterhin der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Abrechnung der Behandlung kann über das Sozialamt beantragt werden. Allerdings wird hier unter einer “geplanten“ und einer "akuten" Behandlung unterschieden und führt bei der geplanten Behandlung zur Angaben der Daten des Patienten beim Sozialamt. Die komplette Broschüre ist abrufbar unter: http://baek.de/downloads/Brosch_Pat_ohne_legalen_Aufenthaltstatus_24102012.pdf Was halten Sie von dieser Regelung? Haben Sie selber schon einmal Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus selber behandelt? Wie verfahren Sie in solchen Fällen?