Ärzte haften nicht bei unerkannter Lähmung und Hirnschäden bei Babys

Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm haftet ein Arzt nicht, wenn er eine Lähmung bei einem Säugling in den ersten 12 Lebensmonaten nicht erkennt und daher nicht behandelt. Anscheinend ist es einem Arzt nicht sicher möglich, trotz regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, einen Hirnschaden bzw. eine Lähmung des Säuglings zu erkennen, da das kindliche Gehirn in den ersten Lebensmonaten sehr starken Veränderungen unterliegt und die Anzeichen eines Hirnschadens sehr unspezifisch sein können.

In jenem Fall wurde eine Kinderärztin von den Eltern auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt, da diese bei den Vorsorgeuntersuchungen eine halbseitige Lähmung des Säuglings, zurückgehend auf einen perinatalen Schlaganfall, nicht festgestellt hatte.

Laut den Eltern hätte eine frühzeitige Diagnose möglich sein müssen, was eine entsprechende Behandlung und bessere Entwicklung des Babys ermöglicht hätte. Die Behinderung wurde erst bemerkt, als das Kind fast ein Jahr alt war.

Es verwundert, dass in diesem Urteil Hirnschäden mit Lähmungen gleichgesetzt werden. Dass nicht alle Hirnschäden sofort ersichtlich sind, ist nachvollziehbar, doch da es sich bei einer halbseitigen Lähmung um ein sehr spezifisches Symptom eines Schadens des zentralen Nervensystems handelt, ist es nicht verständlich, wie dies übersehen werden konnte, und zwar nicht nur von der Ärztin, sondern auch von den Eltern, die ihr Kind jeden Tag sehen.