Ulipristal vs. Levonorgestrel

Der Präsident des BfArM Schwerdtfeger empfiehlt im Gesundheitsausschuss Levonorgestrel von der Rezeptpflicht zu befreien. Das begründet er mit der guten Erfahrung, die mit dieser Wirksubstanz in den letzten Jahren gemacht werden konnte. So gebe es bei rund fünf Millionen Anwendungen nur zwei dokumentierte Fälle eines Verdachts auf unerwünschte Nebenwirkungen.

Es existiert ein zweiter Wirkstoff auf dem Markt: Ulipristal. Der große Vorteil ist die längere Wirkeffizienz. Es kann nämlich bis zu 5 Tage nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Im Mai entscheidet die EMA über die Rezeptfreiheit dieses Notfallverhütungsmittels. Interessant ist in diesem Fall die Meinung des BfArM: Ulipristal könne im Gegensatz zu Levonorgestrel auch als Abtreibungspille angesehen werden. Der Wirkstoff hat Einfluss auf die Gebärmutterschleimhaut und kann daher auch dazu führen, dass eine eingenistete Eizelle wieder abstoßen werde. Über diesen Mechanismus könnte auch die längere Wirkeffizienz erklärt werden. Daher, so Schwerdtfeger, sollte dieses Medikament weiter der Rezeptpflicht unterstehen.

Liebe Kollegen, welches Mittel bevorzugen Sie im Klinikalltag? Klären Sie Ihre Patienten hinsichtlich der Wirkstoffe unterschiedlich auf?Bevorzugen Sie aus eigenen moralischen Gründen eine der beiden Notfallkontrazeptiva?