Ärztliche und psychotherapeutische Gleichberechtigung zum Wohl des Patienten

Es ist nachgewisen, dass oft bei Patienten mit körperlichen Krankheiten (Ulcus etc.) eine seeliche, soziale Ursache vorliegt und demnach erst die Psychotherapie eine wirksame Behandlung ist. Psychologen müssen nach 5 Probesitzungen zwingend zu einem Antrag auf Psychotherapie einen ärztlichen Konsiliarbericht schriftlich einholen (Ich finde ihn auch hilfreich!). Warum müssen nicht auch Ärzte zwingend einen psychologischen Konsiliarbericht einholen, wenn ein Patient nach 5 Besuchen ohne entscheidenede Besserung geblieben ist (Ausnahme, natürlich chronische körperliche Krankheiten!)?