Keine Richtgrößenprüfung mehr?

Ab 2007 wurden Rabattverträge zwischen Arzneimittelherstellern und Krankenkassen eingeführt. Die Höhe der Rabatte wird nicht bekannt gegeben.

Daraus folgt, das die Höhe eines praxisindividuellen Arzneimittelverordnungsvolumens ab 2007 nicht mehr ermittelbar ist.

Folglich kann keine Richtgrößenprüfung mehr durchgeführt und hierdurch kein Regress mehr festgesetzt werden.

Diese These hörte ich in Fortbildungen bereits von mehreren Rechtsanwälten.

Was halten Sie davon?