Ablauffristen von Medikamenten

Alle ärztlich Medikamente tragen gesetzlich vorgeschriebene, zeitlich unterschiedliche Ablauffristen. Es gibt meines Wissens keine publizierten, wissenschaftlichen Untersuchungen über die tatsächlich eintretende Wirkungsminderung von Medikamenten innerhalb bestimmter Zeitabschnitte. Cum grano salis werden alle zeitlich abgelaufenen Medikamente entsorgt. Dadurch entstehen Kosten für die gesetzlichen Krankenversicherungen jährlich in Millionenhöhe, doch die Pharmafirmen können auf diese Weise Ihre Gewinne erhöhen.

Um diesem Unfug Einhalt zu gebieten, müsste man entweder die gegenwärtig üblichen Ablauffristen um Jahre verlängern – die meisten Medikamente sind ohnedies in Metall oder Folie luftdicht verschlossen eingepackt – oder wissenschaftlich abklären, welche Medikamente wie viel Prozente ihrer Wirksamkeit innerhalb einer vorgegebenen Zeit verlieren und danach die gesetzlichen Ablauffristen gesetzlich neu festlegen. Ich persönlich, als jahrelang praktizierender Augenarzt, halte z.B. die gesetzliche Apothekenvorschrift für übertrieben, wonach Augentropfen trotz Zusatz von Konservierungsmitteln nach Anbruch der Packung spätestens nach 6 Wochen entsorgt werden müssen.