Sind gehaltene Aufnahmen sinnvoll?

Aus meiner Erfahrung werden gehaltene Aufnahmen lediglich in den unfallchir. Abteilungen durchführt, die BG-Regularien unterliegen. Kann eine klare Instabilität damit nicht nachgewiesen werden (warum auch immer), können die Patienten nach Erstellung eines D13 sehr schnell auf den GKV-Weg abgeschoben werden und therapieresistente Beschwerden nach adäquaten Distorsionen werden auf vermeintliche Vorschäden geschoben!