Religiöse Beschneidung bleibt erlaubt

Mitte Dezember wurde vom Bundesrat und Bundestag beschlossen, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösem Grund in Deutschland weiterhin erlaubt bleibt. Weiterhin darf die Beschneidung kleiner Jungen bis zum Alter von 6 Monaten von einem medizinisch geschulten Mitglied der Religionsgemeinschaft durchgeführt werden. Eine Aufklärung der Eltern und die sachgemäße Schmerzbehandlung seien vorausgesetzt.

Die Beschneidungsdebatte hat in Deutschland letztes Jahr für große Schlagzeilen gesorgt. Nun wurde viel debattiert und im Endeffekt hat sich nichts an der Ausgangssituation nichts geändert.

Was halten Sie von dieser Entscheidung? Hat der Rechtsapparat zugunsten der Religionsfreiheit die Grundrechte missachtet oder denken Sie, dass das eines der Opfer der religiösen Vielfalt ist, die Deutschland zu leisten hat. Wie würden Sie ihre eigenen Patienten zu diesem Thema beraten?