Hautkrebsvorsorge – absurde Finanzierungsregel?

Hallo leiebe Kollegen,

ich habe kürzlich im Bekanntenkreis folgenden Fall gehabt: der Sohn einer Freundin (Mitte 20)konsultierte mich, weil er eine auffällige Stelle im Bauchbereich festgestellt hatte. Ich (als dermatologisch nicht wahnsinnig belesener Arzt) inspizierte die Stelle und konnte einen pigmentierten Nävus erkennen, welcher bei Aufsicht mit einem Vergrößerungsglas einen unregelmäßigen Rand sowie eine heterogene Färbung aufwies. Nach der ABCDE-Regel, die ich noch im Kopf habe, erschien mir die Struktur auffällig und ich empfahl ihm, zu einem dermatologischen Kollegen zu gehen. Dies tat er dann auch. Allerdings musste er, da er noch jünger als 35 Jahre ist, die Vorsorgeuntersuchung, also die Inspektion des Dermatologen, privat zahlen.

Dieser erachtete die Struktur ebenfalls als auffällig und entschloss sich, in Einvernehmen mit meinem Bekannten, diesen zu exzidieren. Die Kosten hierfür trug dann aber, da medizinisch indiziert, die Krankenkasse.

Im Endeffekt musste der Junge also 60€ für die Untersuchung zahlen, damit der Dermatologe die Indikation zur Exzision stellen konnte –diese hat die Krankenkasse dann großzügig übernommen. Ist das nicht eine Absurdität? Mit welcher Begründung wird in begründeten Verdachtsfällen dem Patienten solch eine Untersuchung verwehrt? Gibt es solche Fälle auch in anderen Bereichen der Medizin? Ich finde das ist ein Missstand, der angesprochen werden sollte.